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Stärkung des Informationsanspruchs durch das arca-nigra-Verfahren
Details
Im Zivilprozess spielen Informationsansprüche eine wichtige Rolle. Dennoch besteht für die Richtigkeit der Informationsgabe bisher keine Kontrollmöglichkeit. Nur die eidesstattliche Versicherung hält den Schuldner zur hinreichenden Informationsgabe an. Um eine wirkliche Kontrolle der Informationsgabe zu ermöglichen, bedarf es überschießender Informationen. Im Rahmen des vorgestellten arca-nigra-Verfahrens, einem speziellen in-camera-Verfahren, kann das Gericht sich diese Informationen beschaffen. Ermächtigungsgrundlage sind die §§ 142, 144 ZPO n.F. Der so geschaffene Kontrollmechanismus kann für eine Steigerung des Geheimnisschutzes genutzt werden. Hierfür ist eine Anspruchsreduktion nötig: Das «Minus» im Anspruchsinhalt wird durch das «Plus» in der Kontrolle kompensiert
Autorentext
Der Autor: Mathias Rausch, geboren 1973 in Hanau, studierte von 2003 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Anschluss absolvierte er dort den Weiterbildungsstudiengang »Wirtschaftsjurist« und erstellte diese Arbeit neben einer Tätigkeit im Institut für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Überblick über die Informationsansprüche Erfüllung des Informationsanspruchs Kontrolle der Informationsgabe Geheimnisschutz in-camera-Verfahren arca-nigra-Verfahren Geheimnisschutz durch das arca-nigra-Verfahren Auswirkungen auf die Erfüllung.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631601242
- Sprache Deutsch
- Auflage 10001 A. 1. Auflage
- Features Dissertationsschrift
- Größe H216mm x B153mm x T17mm
- Jahr 2010
- EAN 9783631601242
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-631-60124-2
- Veröffentlichung 30.03.2010
- Titel Stärkung des Informationsanspruchs durch das arca-nigra-Verfahren
- Autor Mathias Rausch
- Untertitel Ein in-camera-Verfahren zur Kontrolle der Informationsgabe
- Gewicht 440g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 212
- Genre Öffentliches Recht