Wir verwenden Cookies und Analyse-Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern und für Marketingzwecke. Wenn Sie fortfahren, diese Seite zu verwenden, nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden sind. Zur Datenschutzerklärung.
Streitverkündung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten
Details
Die Streitverkündung einer Prozesspartei gegenüber dem eigenen oder gegnerischen Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt ist unwirksam. Dies folgt aus der notwendigen Funktion des Rechtsanwalts für den Zivilprozess und dessen berufsrechtlichen Pflichten, insbesondere besteht die Gefahr der Beeinträchtigung der beruflichen Unabhängigkeit.
Der Autor befasst sich mit dem zivilprozessualen Hilfsinstrument der Streitverkündung, die zur Sicherung materiell-rechtlicher Ansprüche auch gegenüber Rechtsanwälten relevant werden kann. Verkündet eine Partei dem eigenen oder gegnerischen Prozessbevollmächtigten den Streit, ergeben sich eine Reihe prozessualer und berufsrechtlicher Folgeprobleme. Ausgehend von den Grundbegriffen des Zivilprozesses und der Beteiligtenlehre geht der Autor der Frage nach, ob der Prozessbevollmächtigte auch Streitverkündungsempfänger, sprich Dritter nach § 72 Abs. 1 ZPO, sein kann. Unter Berücksichtigung der Stellung des Rechtsanwalts im Zivilprozess, den aktuellen Entwicklungen um diesen Beruf sowie der berufsrechtlichen Pflichten stellt die Streitverkündung eine Gefährdung seiner beruflichen Unabhängigkeit dar.
Autorentext
Sascha Gruschwitz studierte Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig. Nach Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes und der Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht der Universität Leipzig erfolgte der Eintritt in den höheren Justizdienst des Freistaates Sachsen.
Inhalt
Inhalt: Zweiparteienprinzip als Ausgangslage der Diskussion Beteiligung Dritter am Rechtsstreit ist vielfältig Streitverkündungsrechtlicher Drittbegriff nicht gesetzlich definiert Rechtsstellung des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts steht Streitverkündung entgegen Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege Unzulässigkeit privatautonomer Vereinbarung über die Herbeiführung der Interventionswirkung.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631661321
- Features Dissertationsschrift
- Sprache Deutsch
- Genre Zivilprozessrecht
- Lesemotiv Verstehen
- Größe H208mm x B146mm x T15mm
- Jahr 2015
- EAN 9783631661321
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-66132-1
- Titel Streitverkündung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten
- Autor Sascha Gruschwitz
- Gewicht 244g
- Herausgeber Lang, Peter GmbH
- Anzahl Seiten 172