Tun und Unterlassen
Details
§ 13 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt in seinem Absatz 1 das Begehen einer Tat durch Unterlassen unter Strafe und sieht in Absatz 2 vor, dass «die Strafe (...) gemildert werden kann». Aus philosophischer Sicht ist diese Regelung in zweierlei Hinsicht interessant: Zum einen stellt sich die Frage, warum eine Person bestraft werden soll, obwohl sie nichts getan hat; wenn sich diese Frage zufriedenstellend beantworten lässt, bleibt zum anderen zu klären, unter welchen Bedingungen und mit welcher Begründung die Strafe gemildert werden kann. Diese Studie versucht, durch eine philosophische Analyse der strafrechtlichen Konzepte der Normzwecktheorie und des Handlungsvorsatzes eine Antwort zu geben, die sowohl Philosophen als auch Juristen zufriedenstellt.
Autorentext
Der Autor: Felix Hoßfeld hat in Hamburg und London Praktische Philosophie mit dem Schwerpunkt Ethik und Rechtsphilosophie studiert.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Der Begriff der Unterlassung Die kausale Wirksamkeit von Unterlassungen Die Unterscheidung von Tun und Unterlassen anhand des Grades der Vorsätzlichkeit Das Beispiel der aktiven und passiven Sterbehilfe.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631556306
- Sprache Deutsch
- Auflage 07001 A. 1. Auflage
- Features Masterarbeit
- Größe H210mm x B148mm x T7mm
- Jahr 2007
- EAN 9783631556306
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-55630-6
- Veröffentlichung 08.08.2007
- Titel Tun und Unterlassen
- Autor Felix H. Hoßfeld
- Untertitel Zur normativen Unterscheidung auf der Grundlage einer rechtebasierten Ethik
- Gewicht 167g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 118
- Genre Sonstige Philosophie-Bücher