Umsetzung der REACH-Verordnung in einem mittelständischen Unternehmen
Details
Nach der neuen europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Beurteilung, Zulassung und Beschränkung von Chemischen Stoffen (REACH) (EG) 1907/2006 gilt für Neu- und Altstoffe der Grundsatz "no data - no market". Hersteller und Importeure müssen Stoffe die in Mengen größer 1 Tonne hergestellt oder importiert werden registrieren und die Verwendungen entlang der Lieferkette angeben. Wird ein Stoff bzw. die Verwendung nicht registriert, so ist die Herstellung oder Verwendung untersagt. Dies kann zu einem Verlust von Stoffen und demzufolge von Produkten führen. Um REACH umsetzen zu können muss der nachgeschaltete Anwender (NA) prüfen welche Stoffe er einsetzt und wie er diese verwendet. Dafür werden alle Stoffe im Betrieb in ein Verzeichnis aufgenommen und anhand der Sicherheitsdatenblätter die Verwendung und die Stoffnummern entnommen. Nur so kann festgestellt werden, welche der Produkte von REACH betroffen sind. Mit einem Fragebogen wird bei den Lieferanten nach der Registrierung und der Verwendung gefragt. Anhand der dortigen Angaben muss der NA prüfen ob seine Verwendung registriert wird und die Produkte weiterhin erhältlich sind.
Autorentext
Jörg Kowski, M.Eng. Studium im Studiengang Master Umweltschutz an der HfWU Nürtingen. Leiter Labor und Qualitätssicherung bei der Enzian Seifen GmbH & Co. KG, Metzingen. Georg Hoffmann, Diplom-Biologe. Nachhaltigkeitsmanager und Sicherheitsingenieur bei der Alfred Ritter GmbH & Co. KG. Nebenberuflich u.a. tätig als Referent und Gastdozent.
Klappentext
Nach der neuen europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Beurteilung, Zulassung und Beschränkung von Chemischen Stoffen (REACH) (EG) 1907/2006 gilt für Neu- und Altstoffe der Grundsatz "no data - no market". Hersteller und Importeure müssen Stoffe die in Mengen größer 1 Tonne hergestellt oder importiert werden registrieren und die Verwendungen entlang der Lieferkette angeben. Wird ein Stoff bzw. die Verwendung nicht registriert, so ist die Herstellung oder Verwendung untersagt. Dies kann zu einem Verlust von Stoffen und demzufolge von Produkten führen. Um REACH umsetzen zu können muss der nachgeschaltete Anwender (NA) prüfen welche Stoffe er einsetzt und wie er diese verwendet. Dafür werden alle Stoffe im Betrieb in ein Verzeichnis aufgenommen und anhand der Sicherheitsdatenblätter die Verwendung und die Stoffnummern entnommen. Nur so kann festgestellt werden, welche der Produkte von REACH betroffen sind. Mit einem Fragebogen wird bei den Lieferanten nach der Registrierung und der Verwendung gefragt. Anhand der dortigen Angaben muss der NA prüfen ob seine Verwendung registriert wird und die Produkte weiterhin erhältlich sind.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783639367058
- Sprache Deutsch
- Genre Weitere Physik- & Astronomie-Bücher
- Anzahl Seiten 112
- Größe H223mm x B149mm x T15mm
- Jahr 2011
- EAN 9783639367058
- Format Kartonierter Einband (Kt)
- ISBN 978-3-639-36705-8
- Titel Umsetzung der REACH-Verordnung in einem mittelständischen Unternehmen
- Autor Jörg Kowski , Georg Hoffmann
- Untertitel Umsetzung als nachgeschalteter Anwender
- Gewicht 180g
- Herausgeber VDM Verlag