Verfahrensrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Gewinnzusagen nach § 661a BGB
Details
«Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!» Seit der deutsche Gesetzgeber im Jahre 2000 mit der Einführung des § 661a BGB auf die weitverbreitete Praxis unseriöser Gewinnzusagen reagiert hat, sind grenzüberschreitende Gewinnzusagen ein in Rechtsprechung und Literatur außerordentlich umstrittenes Thema, das insbesondere in verfahrensrechtlicher Hinsicht praktische und rechtliche Fragen aufwirft. Wenn der versprochene Gewinn nicht geleistet wird, stellt sich bei aus dem EU-Ausland versandten Gewinnzusagen die Frage, wo dieser nach den Vorschriften des EuGVÜ bzw. der EuGVO eingeklagt werden kann. Meist handelt es sich bei den Versendern unseriöser Gewinnzusagen um ausländische vermögenslose Briefkastenfirmen, so daß sich der vermeintliche Gewinn ins Gegenteil verkehrt, wenn die klagenden Empfänger nach fehlgeschlagener Vollstreckung auf den Kosten des Verfahrens sitzenbleiben. Bei Klagen aus grenzüberschreitenden Gewinnzusagen nach § 661a BGB ist es deshalb für potentielle Kläger interessant, ob diese bei einer gerichtlichen Geltendmachung ihres Gewinnes auf Prozeßkostenhilfe oder ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können.
Autorentext
Die Autorin: Kathrin Hofmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Université Paris I (Sorbonne) und war drei Jahre als studentische Hilfskraft tätig. Seit dem Abschluß des Ersten Staatsexamens 2005 arbeitet sie als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität zu Köln und leitet verschiedene Tutorien. Seit Abschluß der Promotion 2007 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Köln.
Klappentext
«Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!» Seit der deutsche Gesetzgeber im Jahre 2000 mit der Einführung des § 661a BGB auf die weitverbreitete Praxis unseriöser Gewinnzusagen reagiert hat, sind grenzüberschreitende Gewinnzusagen ein in Rechtsprechung und Literatur außerordentlich umstrittenes Thema, das insbesondere in verfahrensrechtlicher Hinsicht praktische und rechtliche Fragen aufwirft. Wenn der versprochene Gewinn nicht geleistet wird, stellt sich bei aus dem EU-Ausland versandten Gewinnzusagen die Frage, wo dieser nach den Vorschriften des EuGVÜ bzw. der EuGVO eingeklagt werden kann. Meist handelt es sich bei den Versendern unseriöser Gewinnzusagen um ausländische vermögenslose Briefkastenfirmen, so daß sich der vermeintliche Gewinn ins Gegenteil verkehrt, wenn die klagenden Empfänger nach fehlgeschlagener Vollstreckung auf den Kosten des Verfahrens sitzenbleiben. Bei Klagen aus grenzüberschreitenden Gewinnzusagen nach § 661a BGB ist es deshalb für potentielle Kläger interessant, ob diese bei einer gerichtlichen Geltendmachung ihres Gewinnes auf Prozeßkostenhilfe oder ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Internationale Zuständigkeit bei Klagen aus grenzüberschreitenden Gewinnzusagen Verkaufsakzessorische Gewinnzusagen Isolierte Gewinnzusagen Rechtslage unter dem EuGVÜ Rechtslage unter der EuGVO Finanzierungshilfen bei Klagen aus grenzüberschreitenden Gewinnzusagen Prozeßkostenhilfe Rechtsschutzversicherung Anspruchsvoraussetzungen Dogmatische Verortung des § 661a BGB im deutschen Recht.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631574485
- Features Dissertationsschrift
- Sprache Deutsch
- Genre Zivilprozessrecht
- Größe H211mm x B146mm x T15mm
- Jahr 2007
- EAN 9783631574485
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-57448-5
- Titel Verfahrensrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Gewinnzusagen nach § 661a BGB
- Autor Kathrin Hofmann
- Gewicht 290g
- Herausgeber Lang, Peter GmbH
- Anzahl Seiten 210