Wer kontrolliert die Telefonüberwachung?
Details
Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen im Ermittlungsverfahren Methoden zur Gewinnung von Informationen über Tat und Täter einsetzen, die massiv in Rechte der Beschuldigten oder der mit ihnen in Verbindung gebrachten Personen eingreifen. Um diese frühzeitigen Eingriffe rechtsstaatlich abzusichern, ist ihre Anordnung grundsätzlich einem Richter vorbehalten. Die auf Aktenanalysen und Interviews beruhende empirische Studie geht der Frage nach, wie der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung in der Praxis gehandhabt wird. Sie führt zu dem Befund, dass die Richter fast immer dem Überwachungsantrag stattgeben und der Richtervorbehalt eher selten auf einer, wie vom Verfassungsgericht gefordert, eigenständigen Entscheidung der Richter beruht.
Autorentext
Die Autoren: Otto Backes ist em. Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtssoziologie an der Universität Bielefeld; Christoph Gusy ist Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Ermittlungsmaßnahmen und Richtervorbehalt Offizielle Statistiken und faktische Anzahl der Telefonüberwachungen Ergebnisse der Untersuchung der gemeldeten Verfahren aus den Jahren 1996, 1997 und 1998 Ausweitung der Interviews.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631512791
- Auflage 03001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Genre Steuerrecht
- Lesemotiv Verstehen
- Größe H210mm x B148mm x T8mm
- Jahr 2003
- EAN 9783631512791
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-51279-1
- Veröffentlichung 08.07.2003
- Titel Wer kontrolliert die Telefonüberwachung?
- Autor Otto Backes , Christoph Gusy
- Untertitel Eine empirische Untersuchung zum Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung
- Gewicht 184g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 134