Zur «cautio damni infecti» : Die Rückkehr eines römisch-rechtlichen Rechtsinstituts in das moderne Zivilrecht

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Details

In der zivilgerichtlichen Praxis treten des öfteren nachfolgende Fallgestaltungen auf: Grundstückseigentümer befürchten durch Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken, insbesondere durch Ausschachtungsarbeiten an der Grundstücksgrenze, Schaden zu erleiden und versuchen, die Arbeiten zu verhindern. Oder sie behaupten, bereits einen Schaden erlitten zu haben und klagen auf Schadensersatz. Im letzteren Fall erweist sich, wenn die Schadensursache nicht als Einsturz im Sinne des § 836 BGB zu qualifizieren ist, der nötige Verschuldensnachweis oft als unüberwindliche Hürde. Auf § 1004 BGB gestützte Unterlassungsbegehren sind hingegen häufiger erfolgreich. Solche Verfahren enden oft mit einem Vergleich, in dem sich der Bauherr, um einer drohenden Stilllegungsverfügung zu entgehen, zur Sicherheitsleistung für alle durch das Bauvorhaben verursachten Schäden verpflichtet. Derart interessengerechte Ergebnisse folgen heute, anders als im römischen und gemeinen Recht, nicht schon aus dem objektiven Recht. Damit ist die Frage der Arbeit aufgeworfen: Warum kennt das BGB nicht die cautio damni infecti?

Inhalt
Aus dem Inhalt: Die cautio damni infecti im antiken römischen Recht Die operis novi nuntiatio Die cautio damni infecti im gemeinen Recht des 19. Jahrhunderts Die Nicht-Erweiterung des Anwendungsbereichs der cautio damni infecti im gemeinen Recht Verschuldenhaftung und verschuldensunabhängige Haftung im gemeinen Recht Die cautio damni infecti im Entstehungsprozess des BGB Gründe für die Nicht-Übernahme der cautio damni infecti in das BGB.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631587294
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 09001 A. 1. Auflage
    • Features Dissertationsschrift
    • Größe H216mm x B153mm x T13mm
    • Jahr 2009
    • EAN 9783631587294
    • Format Fester Einband
    • ISBN 978-3-631-58729-4
    • Veröffentlichung 04.09.2009
    • Titel Zur «cautio damni infecti» : Die Rückkehr eines römisch-rechtlichen Rechtsinstituts in das moderne Zivilrecht
    • Autor Christoph Salmen-Everinghoff
    • Gewicht 350g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 159
    • Genre Öffentliches Recht

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