Zur Eignung der IPSAS als Grundlage der Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in der Europäischen Union

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Die europäische Staatsschuldenkrise Anfang der 2010er-Jahre hat ein Schlaglicht auf die öffentliche Rechnungslegung und Berichterstattung der EU-Mitgliedsstaaten und ihre Defizite aufgrund hoher Heterogenität und mangelnde Vergleichbarkeit geworfen. Während erste Reformtendenzen bereits Anfang der 2000er-Jahre in einigen europäischen Staaten erkennbar wurden, hat erst eine Modernisierungsinitiative der Europäischen Kommission eine staatenübergreifende Neuordnung und Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung per EU-Richtlinie der Thematik flächendeckend neuen Schwung gegeben. Die Frage nach eventuell heranzuziehenden, bestehenden Rechnungslegungsstandards wurde durch die Europäische Kommission mit der Beurteilung der IPSAS (basierend auf den IFRS für Unternehmen) als ungeeignet im Jahr 2013 de facto entschieden. Dennoch ist die Beurteilung der konzeptionell-theoretischen Eignung der IPSAS von hoher Relevanz, da sie den Diskurs zur Entwicklung einer einheitlichen europäischen Rechnungslegung maßgeblich beeinflussen dürften. Dies zeigt sich einerseits in der geäußerten Motivation der Europäischen Kommission, das europäische Projekt möglichst eng an die IPSAS-Konzeption anzulehnen, während andererseits Teile von Wissenschaft und Praxis die IPSAS als ungeeignet für die Zwecke und Ziele der öffentlichen Rechnungslegung befinden und als Grundlage einer Neuentwicklung ablehnen. Dieses Buch erläutert die IPSAS-Strukturen und -Prozesse, führt eine kritische Diskussion, die substanzielle Standpunkte des Für und Wider einfließen lässt, und gibt abschließend eine Einschätzung über die erfolgte Ablehnung der IPSAS und ihre zukünftige Eignung als Grundlage für eine harmonisierte Rechnungslegung in der Europäischen Union ab.

Leseprobe
Textprobe:Kapitel 6.2 Gewährung von Wahlrechten:Der Bericht der europäischen Kommission sieht die hohe Anzahl an Wahlrechten innerhalb der IPSAS kritisch und greift damit einen bekannten Kritikpunkt auf. Problematisch sei, dass mit der Vielzahl der Wahlrechte dem Bilanzierenden zu große Freiheiten eingeräumt werden und damit die Harmonisierungsabsicht verfehlt wird. Auch die Literatur greift diesen Kritikpunkt flächendeckend auf und fordert für die Entwicklung der EPSAS, Wahlrechte stark zu begrenzen. Diese Ansicht wird gestützt durch wichtige Beispiele, die eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und besonderen Einfluss auf das Bilanzergebnis haben, wie etwa das Wahlrecht in IPSAS 17. Dieses stellt dem Bilanzierenden frei, sein Infrastrukturvermögen mit den (fortgeführten) Anschaffungs- und Herstellungskosten oder dem Fair-Value anzusetzen. Gegen die qualitative Einschätzung, die IPSAS enthielten zu viele Wahlrechte und gefährdeten so die Vergleichbarkeit, steht die quantitative Studie von Fuertes. Diese attestiert dem IPSAS-Regelwerk ein vergleichsweise geringes Maß an Wahlrechten sowie ein hohes Vergleichbarkeitspotenzial, wonach es in dieser Hinsicht einen geeigneten Rahmen für die Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in Europa darstellen kann. Ungeachtet dessen kann die Ablehnung von Wahlrechten aus Gründen der Harmonisierung per se kritisch hinterfragt werden. Es wird argumentiert, dass Wahlrechte Ermessensspielräume eröffnen und somit die Objektivierung der Bilanzierung einschränken; dieser Aussage ist in ihrer Konsequenz zuzustimmen. Damit jedoch eine Vermeidung von Wahlrechten zu begründen, offenbart das bereits bekannte Streben nach dem höchstmöglichen Maß an Objektivierung. Dass das Postulat einer starken Objektivierung nicht übergeordnet steht und nicht ausschließlich gültig ist, kann an der Diskussion um den Fair-Value nachvollzogen werden und nicht als Begründung zur notwendigen Vermeidung von Wahlrechten herangezogen werden. Damit einhergehend wird eine geringere Vergleichbarkeit der Rechnungslegung durch die Existenz von Wahlrechten befürchtet. Dieser Gedanke ist nachvollziehbar, da eine theoretische Rechnungslegungskonzeption ohne jegliche Wahlfreiheit eine maximale horizontale Vergleichbarkeit gewährleisten kann, welche mit dem Ausmaß der zur Wahl stehenden Bilanzierungsmöglichkeiten sinkt. Es stellt sich jedoch die Frage, warum Vergleichbarkeit einen Grundsatz und maßgeblichen Zweck der öffentlichen Rechnungslegung darstellen soll. Zwar wird statistische Vergleichbarkeit als Zielgröße der Harmonisierung angeführt und besitzt in diesem Zusammenhang eine elementare Daseinsberechtigung. Es wäre wünschenswert, könnte dieser Anspruch möglichst umfassend miterfüllt werden; aus Sicht der theoretischen Rechnungslegungskonzeption und den Ansprüchen der primären Adressaten lässt er sich allerdings nicht ableiten.Die Existenz von Wahlrechten kann weiterhin vor dem Hintergrund ihrer Kompatibilität mit den Zwecken der öffentlichen Rechnungslegung betrachtet werden. So kann argumentiert werden, dass der Bilanzersteller vorhandene Wahlrechte immer zu seinen Gunsten ausüben wird, was verschiedene Schutzzwecke unterminieren und die Interessen der Abschlussadressaten verletzen kann. Letztlich spiegelt sich in dieser Argumentation jedoch nur erneut die Diskussion um die Strenge der Objektivierung und das Verhältnis von institutionellem und informationellem Schutz. Eine Disqualifizierung von Wahlrechten mit der Begründung, sie seien nicht zweckadäquat, beruht auf dem Gedanken, der regelbasierte Schutz müsse Priorität genießen. Stattdessen kann Wahlrechten im Gegenteil Zweckadäquanz unterstellt werden, wenn der Informationsfunktion gleicher oder übergeordneter Wert beigemessen wird. Durch Wahlrechte bleibt die Möglichkeit erhalten, spezifische Umstände der Abschlussersteller zu berücksichtigen. So ist es denkbar, dass etwa ein unterschiedlicher Bewertungsansatz eines Vermögenswertes, ermöglicht durch ein Wahlrecht, in

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783961469277
    • Sprache Deutsch
    • Genre Sonstige Wirtschaftsbücher
    • Anzahl Seiten 82
    • Größe H270mm x B190mm x T6mm
    • Jahr 2022
    • EAN 9783961469277
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-96146-927-7
    • Veröffentlichung 18.10.2022
    • Titel Zur Eignung der IPSAS als Grundlage der Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in der Europäischen Union
    • Autor Daniel Keis
    • Untertitel DE
    • Gewicht 218g
    • Herausgeber Diplomica Verlag

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