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Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots
Details
Die in den §§ 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Maßregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in § 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Maßnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Gründen angeordnet werden, für deren Vorliegen dem Täter kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Maßregel nur für eine sich aus einer Straftat ergebende körperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so daß in diesen Fällen als verkehrsausschließende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden.
Autorentext
Die Autorin: Delia Gronemeyer wurde 1968 in Lübeck geboren. Sie studierte von 1987 bis 1993 Rechtswissenschaft in Augsburg und Hamburg. Das zweite Staatsexamen legte sie 1998 in Hamburg ab. Seit 2001 arbeitet sie als Staatsanwältin in Sachsen-Anhalt.
Klappentext
Die in den §§ 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Maßregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in § 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Maßnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Gründen angeordnet werden, für deren Vorliegen dem Täter kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Maßregel nur für eine sich aus einer Straftat ergebende körperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so daß in diesen Fällen als verkehrsausschließende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Der Maßregelcharakter der Fahrerlaubnisentziehung Die Rechtsnatur des Fahrverbots Anwendung auf Nichtverkehrsdelikte Haupt- oder Nebenstrafe? Aussetzung zur Bewährung.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631387474
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift.
- Größe H213mm x B148mm x T12mm
- Jahr 2001
- EAN 9783631387474
- Format Kartonierter Einband (Kt)
- ISBN 978-3-631-38747-4
- Titel Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots
- Autor Delia Gronemeyer
- Gewicht 256g
- Herausgeber Lang, Peter GmbH
- Anzahl Seiten 184
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Strafrecht