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§ 1 Abs. 1 BNatSchG
Details
§ 1 Abs. 1 BNatSchG weist als rahmenrechtliche Zielvorschrift einen besonderen Geltungsanspruch auf. Der umfassende sachliche Gehalt der Norm bekräftigt diesen Anspruch. Die Arbeit behandelt den Umgang des Gesetzes und der Rechtsprechung mit § 1 Abs. 1 BNatSchG. Das Gesetz und über einhundert Gerichtsentscheidungen werden daraufhin untersucht, inwieweit sie von der Zielvorschrift beeinflußt sind und welche Bedeutung sie dieser zumessen. Dabei zeigt sich, daß das Bundesnaturschutzgesetz selbst wie auch die Gerichte von der Zielnorm in einer Weise Gebrauch machen, die den Schutzgütern von Naturschutz und Landschaftspflege nicht immer zugute kommt. Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung der Vorschrift richtet die Autorin an den Gesetzgeber und die Rechtsprechung, bezieht diese aber auch auf den Umgang der beiden staatlichen Gewalten miteinander.
Autorentext
Die Autorin: Annedore Rikus, geboren 1972 in Celle. Studium der Rechtswissenschaft in Kiel und Guildford/Surrey 1991-1996. Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Greifswald 1996-1999. Seit 1999 Referendarin am Landgericht Kiel.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Spektrum der Auslegungs- und Anwendungsmöglichkeiten von § 1 Abs. 1 BNatSchG Untersuchung der Rechtsprechung zu § 1 Abs. 1 BNatSchG Relativierung des Anspruchs der Zielvorschrift durch Gesetz und Rechtsprechung Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung der Vorschrift an Gesetzgeber und Rechtsprechung, auch für deren Umgang miteinander.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631360286
- Auflage 00001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H210mm x B148mm x T15mm
- Jahr 2000
- EAN 9783631360286
- Format Kartonierter Einband (Kt)
- ISBN 978-3-631-36028-6
- Veröffentlichung 24.07.2000
- Titel § 1 Abs. 1 BNatSchG
- Autor Annedore Rikus
- Untertitel Eine naturschutzrechtliche Zielvorschrift und ihr Gebrauch in der Rechtsprechung 1977-1997
- Gewicht 349g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 246