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Anwaltliche Werbung mit Mediator und Mediation
Details
Der Autor beleuchtet umfassend die anwaltlichen Werbemöglichkeiten mit Mediator und Mediation. Die Grundsätze der Mediation werden vorangestellt. Er ermittelt fünf Fähigkeiten, in denen der Rechtsanwalt qualifiziert sein muss, um sich gemäß § 7a BORA als Mediator bezeichnen zu dürfen. Dazu begründet er die angezweifelte Verfassungsmäßigkeit des § 7a BORA und stellt Ausbildungsordnungen aus dem In- und Ausland dar. Es werden Möglichkeiten des Nachweises auch für den Fall entwickelt, dass die Aneignung der Qualifikation im Selbststudium erfolgt ist. Sodann schildert er die Optionen der Verwendung des Begriffs Mediation anhand des neuen § 7 BORA, wonach qualifizierende Zusätze wie Schwerpunkt und Spezialist zulässig sind. Letztlich werden drohende Sanktionen bei Pflichtverstößen dargestellt.
Autorentext
Der Autor: Claus-Henrik Horn wurde 1975 in Steinfurt geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Mönchengladbach. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt in Düsseldorf in den Bereichen Erbrecht, Wirtschaftsrecht und Mediation tätig. Daneben publiziert er juristische Fachaufsätze.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Grundsätze der Mediation Werbung mit Mediator (§ 7a BORA) Mediatorenausbildungen in Deutschland Nachweismöglichkeiten bei Selbststudium Werbung mit Mediation (§ 7 BORA) Fachanwalt für Mediation Akademische Grade Berufs- und wettbewerbsrechtliche Sanktionen.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631555736
- Auflage 06001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H210mm x B148mm x T9mm
- Jahr 2006
- EAN 9783631555736
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-55573-6
- Veröffentlichung 13.07.2006
- Titel Anwaltliche Werbung mit Mediator und Mediation
- Autor Claus-Henrik Horn
- Gewicht 212g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 122
- Lesemotiv Verstehen