Bergwerkseigentum
    
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Details
Bergwerkseigentum ist ein Rechtsbegriff aus dem Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980. Es handelt sich um eine Bergbauberechtigung. Das Bergwerkseigentum gewährt das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist flächenmäßig begrenzt und gilt bis zur ewigen Teufe, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.Im frühen Regalbergbau wurden bei der Verleihung der Grubenfelder den Bergbautreibenden weitgehende Nutzungsrechte für das verliehene Grubenfeld erteilt. So wurden die verliehenen Grubenfelder betrachtet wie normales Grundeigentum, der Bergwerksbesitzer wurde als Eigentümer des ihm verliehenen Grubenfeldes betrachtet. Im 19. Jahrhundert änderte sich diese Rechtsauffassung, dass Bergwerkseigentum durfte nunmehr nur zu bergbaulichen Zwecken genutzt werden. Jede privatwirtschaftliche Nutzung von Bergwerkseigentum war somit untersagt.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09786138530541
 - Auflage Aufl.
 - Editor Epimetheus Christer Hiram
 - Sprache Deutsch
 - Genre Recht
 - Größe H229mm x B152mm x T3mm
 - Jahr 2011
 - EAN 9786138530541
 - Format Kartonierter Einband (Kt)
 - ISBN 978-613-8-53054-1
 - Titel Bergwerkseigentum
 - Untertitel Rechtsbegriff, Bundesberggesetz
 - Gewicht 95g
 - Herausgeber PLACPUB
 - Anzahl Seiten 56
 
 
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