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Berücksichtigung des für ein Netz vor der Energierechtsreform 2005 gezahlten Kaufpreises bei der Kalkulation und Regulierung der Netzentgelte
Details
In vielen Fällen ist es in der Vergangenheit zu einem Wechsel des örtlichen Verteilnetzbetreibers gekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der bisherige Netzeigentümer sein Netz dem neuen Netzbetreiber überlässt, regelmäßig in Form der Übereignung. Hierfür ist nach gefestigter Praxis stets ein Kaufpreis gezahlt worden, der sich nach dem Sachsubstanz- oder dem Ertragswertverfahren richtet. Soweit derartige Netze bereits zur Zeit der Veräußerung abgeschrieben waren, lässt sich aus der Stromnetzentgeltverordnung ein Verbot der Berücksichtigung des Netzwertes bei der Kaufpreisbestimmung ableiten. Eine solche Vorgabe würde den Vertrauensschutz des Netzkäufers in die abweichende Rechtspraxis vor Inkrafttreten der Energierechtsreform 2005 nachhaltig erschüttern. Das Gutachten weist detailliert nach, dass dieser Vertrauensschutz zwingend zu berücksichtigen ist.
Autorentext
Die Autoren: Ulrich Büdenbender war von 1975 bis 1998 in der Energiewirtschaft als Justitiar, Personaldirektor und Konzernvorstand tätig und ist seit Anfang 1998 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Technischen Universität Dresden. Peter Rosin war mehrere Jahre in leitender Position in der Energiewirtschaft tätig, bis er den nationalen und internationalen Energiebereich einer weltweit tätigen Sozietät übernahm. Er hat zahlreiche Bücher zu energierechtlichen Themen publiziert. Carola Reichold war von 1999 bis 2001 Verwaltungsrichterin. Nach ihrer Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ruhr-Universität Bochum von 2001 bis 2005 ist sie nunmehr seit 2006 als Rechtsanwältin tätig.
Klappentext
In vielen Fällen ist es in der Vergangenheit zu einem Wechsel des örtlichen Verteilnetzbetreibers gekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der bisherige Netzeigentümer sein Netz dem neuen Netzbetreiber überlässt, regelmäßig in Form der Übereignung. Hierfür ist nach gefestigter Praxis stets ein Kaufpreis gezahlt worden, der sich nach dem Sachsubstanz- oder dem Ertragswertverfahren richtet. Soweit derartige Netze bereits zur Zeit der Veräußerung abgeschrieben waren, lässt sich aus der Stromnetzentgeltverordnung ein Verbot der Berücksichtigung des Netzwertes bei der Kaufpreisbestimmung ableiten. Eine solche Vorgabe würde den Vertrauensschutz des Netzkäufers in die abweichende Rechtspraxis vor Inkrafttreten der Energierechtsreform 2005 nachhaltig erschüttern. Das Gutachten weist detailliert nach, dass dieser Vertrauensschutz zwingend zu berücksichtigen ist.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Entgeltbildung und Fallkonstellationen bei Netzkäufen Entgeltbildungs- und Entgeltregulierungskonzepte im EnWG Überblick über die Abschreibungsregeln in der StromNEV Mögliche Konstellationen bei einem Netzübergang Regelungsgehalt von § 6 StromNEV Wortlaut Systematische Auslegung Verfassungsrechtliche Erwägungen Bedeutung von Art. 14 GG Besonderer Vertrauensschutz des Netzkäufers bei Netzerwerben vor der Energierechtsreform 2005 Verfassungskonforme Auslegung.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631569269
- Sprache Deutsch
- Auflage 07001 A. 1. Auflage
- Größe H210mm x B148mm x T6mm
- Jahr 2007
- EAN 9783631569269
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-56926-9
- Veröffentlichung 14.12.2007
- Titel Berücksichtigung des für ein Netz vor der Energierechtsreform 2005 gezahlten Kaufpreises bei der Kalkulation und Regulierung der Netzentgelte
- Autor Ulrich Büdenbender , Peter Rosin , Carola Reichold
- Gewicht 142g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 98
- Genre Betriebswirtschaft