Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften als Gestaltungsmittel einer übertragenden Sanierung in der Insolvenz
Details
Als Sanierungsinstrument für übertragende Sanierungen in der Insolvenz bietet sich der Einsatz einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) an. Worauf hierbei in sozialversicherungsrechtlicher, betriebsverfassungsrechtlicher und individualarbeitsrechtlicher Hinsicht zu achten ist, ist Gegenstand dieser Arbeit. Insbesondere wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen die Aufhebungsverträge, die anlässlich des Wechsels in die BQG geschlossen werden, wirksam sind. Sind die mit dem insolventen Unternehmen bestehenden Arbeitsverhältnisse nicht wirksam beendet worden, kann dies zum Scheitern einer übertragenden Sanierung führen. Die Wirksamkeit der Aufhebungsverträge ist daher maßgeblich für das Gelingen einer übertragenden Sanierung mittels einer BQG.
Autorentext
Der Autor: Thomas Leister studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier, an welcher er 2002 promoviert wurde. Er hat ein MBA-Studium mit dem Schwerpunkt Sanierungs- und Insolvenzmanagement abgeschlossen und arbeitet seit 2004 als Fachanwalt in München auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Übertragende Sanierung - BQG-Modell - Wirksamkeit des Aufhebungsvertrags als zentrales Kriterium für die Umsetzung des BQG-Modells - Umgehung von § 613a BGB? - Interessenausgleich und Transfersozialplan - § 613a BGB als Sanierungshindernis? - Transferkurzarbeitergeld.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631599655
- Sprache Deutsch
- Auflage 09001 A. 1. Auflage
- Features Masterarbeit
- Größe H210mm x B148mm x T8mm
- Jahr 2009
- EAN 9783631599655
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-59965-5
- Veröffentlichung 17.11.2009
- Titel Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften als Gestaltungsmittel einer übertragenden Sanierung in der Insolvenz
- Autor Thomas Leister
- Gewicht 172g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 124
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Arbeits- & Sozialrecht