Bloßer Verkehrsschutz statt widerspruchsfreier Dogmatik?

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Details

Die Entstehungsgeschichte der §§932 ff. BGB ist auch nach über 100 Jahren nicht vollständig nachgezeichnet. Nach einem Überblick über die historischen Vorbilder widmet sich die Arbeit Art. 306 ADHGB, welcher als erste Regelung einen Eigentumserwerb als Folge des generellen Vindikationsausschlusses vorsah. Sodann wird die Schaffung der Regelungen über den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen im Bürgerlichen Gesetzbuch dargestellt. Es wird deutlich, daß Art. 306 ADHGB und seine Handhabung in der Praxis die Regelungen des BGB erheblich beeinflußten und die §§932 ff. BGB eine Vollrezeption des Art. 306 ADHGB darstellen. Nach dem Inkrafttreten der Regelungen setzte sich die «Rechtsscheinlehre» als Begründungsmodell durch. Die Entwicklungsgeschichte zeigt, daß heute umstrittene Probleme im Zusammenhang mit den Regelungen neu zu bewerten und zu beantworten sind. Die «Rechtsscheinlehre» führt in der Deutung der Regelungen zu Unstimmigkeiten. Es ist daher vorzuziehen die Normen als gesetzgeberische Entscheidung zu sehen und auf dogmatische Erklärungen zu verzichten. Diese Sichtweise hilft, andere offene Fragen im Zusammenhang zu beantworten.

Autorentext
Der Autor: Felix Robert Eberhard Kunkel, geboren 1974 in Eltville am Rhein; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier und der Universität Nancy II (Frankreich); Referendariat in Wiesbaden; seit 2005 Richter am Amtsgericht Wiesbaden.

Klappentext

Die Entstehungsgeschichte der §§932 ff. BGB ist auch nach über 100 Jahren nicht vollständig nachgezeichnet. Nach einem Überblick über die historischen Vorbilder widmet sich die Arbeit Art. 306 ADHGB, welcher als erste Regelung einen Eigentumserwerb als Folge des generellen Vindikationsausschlusses vorsah. Sodann wird die Schaffung der Regelungen über den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen im Bürgerlichen Gesetzbuch dargestellt. Es wird deutlich, daß Art. 306 ADHGB und seine Handhabung in der Praxis die Regelungen des BGB erheblich beeinflußten und die §§932 ff. BGB eine Vollrezeption des Art. 306 ADHGB darstellen. Nach dem Inkrafttreten der Regelungen setzte sich die «Rechtsscheinlehre» als Begründungsmodell durch. Die Entwicklungsgeschichte zeigt, daß heute umstrittene Probleme im Zusammenhang mit den Regelungen neu zu bewerten und zu beantworten sind. Die «Rechtsscheinlehre» führt in der Deutung der Regelungen zu Unstimmigkeiten. Es ist daher vorzuziehen die Normen als gesetzgeberische Entscheidung zu sehen und auf dogmatische Erklärungen zu verzichten. Diese Sichtweise hilft, andere offene Fragen im Zusammenhang zu beantworten.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Entwicklung bis zum Inkrafttreten der §§932-935 BGB Erwerb vom Nichtberechtigten nach Art. 306 ADHGB Erwerb vom Nichtberechtigten im ersten Entwurf des BGB Erwerb vom Nichtberechtigten im zweiten Entwurf des BGB Die Entwicklung der §§932-935 BGB nach Inkrafttreten Der Umgang mit den §§932-935 BGB nach Inkrafttreten Scheitern der herrschenden Rechtsscheinlehre und Verzicht auf eine dogmatische Erklärung Verzicht auf einen gutgläubigen Geheißerwerb.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631589762
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Größe H208mm x B148mm x T20mm
    • Jahr 2009
    • EAN 9783631589762
    • Format Kartonierter Einband (Kt)
    • ISBN 978-3-631-58976-2
    • Titel Bloßer Verkehrsschutz statt widerspruchsfreier Dogmatik?
    • Autor Felix Kunkel
    • Untertitel Zur Entstehung, Begründung und Entwicklung der §§932-935 BGB
    • Gewicht 386g
    • Herausgeber Lang, Peter GmbH
    • Anzahl Seiten 244
    • Genre Rechts-Lexika

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