Wir verwenden Cookies und Analyse-Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern und für Marketingzwecke. Wenn Sie fortfahren, diese Seite zu verwenden, nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden sind. Zur Datenschutzerklärung.
Das Güterrecht und Erbrecht der Eheleute nach dem brandenburgischen Provinzialrechte
Details
Keine ausführliche Beschreibung für "Das Güterrecht und Erbrecht der Eheleute nach dem brandenburgischen Provinzialrechte" verfügbar.
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- I. Zustand des ehemaligen Güterrechtes in der Mark Brandenburg vor Reception des römischen Rechtes -- II. Römisches Recht und usus modernus -- III. Collision des allgemeinen Landrechtes mit dem älteren Rechte -- IV. Handlungsfähigkeit der Frau -- V. Handlungsfähigkeit der Wittwe -- VI. Prozeßfähigkeit der Frau -- VII. Vermögen der Frau und die mucianische Präsumtion -- VIII. Vorbehaltenes und eingebrachtes Vermögen der Frau -- IX. Gesetzlich vorbehaltenes Vermögen der Frau -- X. Schenkungen unter Eheleuten -- XI. Rechte des Mannes an dem eingebrachten Vermögen der Frau im Allgemeinen und seine vermuthete Vollmacht -- XII. Rechte des Mannes an beweglichen, nicht fungibeln körperlichen Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören -- XIII. Rechte des Mannes an baaren Geldern und vertretbaren Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören -- XIV. Rechte des Mannes an Forderungen, welche zum eingebrachten Vermögen- der Frau gehören -- XV. Rechte des Mannes an den eingebrachten Immobilien der Frau -- XVI. Erwerb der Frau durch ihre Thätigkeit -- XVII. Erwerb der Frau durch Kauf, Tausch und ähnliche lästige Verträge -- XVIII. Erwerb der Frau durch Glücks -- XIX. Sicherheit der Frau wegen ihres eingebrachten Vermögens -- XX. Schulden der Frau -- XXI. Rückforderung des eingebrachten Vermögens der Frau wahrend der Ehe -- XXII, Rechte der Frau im Konkurse über Las Vermögen ihres Mannes -- XXIII. Recht der Gläubiger, die Rechtshandlungen der Eheleute anzusechten -- XXIV. Rechte der Ehefrau an ihrem aus dem Konkurse über das Vermögen ihres Mannes geretteten Vermögen -- XXV. Die Constitution des Kurfürsten Joachim I. vom Mittwoch nach Franziscus 1527 über das gesetzliche Erbrecht der Eheleute -- XXVI. Allgemeine Verordnung vom 30. April 1765 -- XXVII. Das allgemeine Landrecht vom 5. Februar 1794 und der Entwurf eines brandenburgischen Provinzialrechts von v. Scholtz-Hermensdorf -- XXVIII. Bildung der Theilungsmasse, Collationspflicht der Miterben, Präzipuum und Schulden des überlebenden Ehegatten -- XXIX. Collision anderer örtlicher Erbrechte -- XXX. Testament nach der Constitution von 1527 -- XXXI. Notherbrecht und Pflichttheilsberechtigung des überlebenden Ehegatten -- XXXII. Wahlrecht des überlebenden Ehegatten bei der Testamentserbfolge -- XXXIII. Quote des überlebenden Ehegatten und Anweisung einzelner Stücke -- XXXTV. Collationspflicht der Testamentserben -- XXXV. Accrescensrecht bei der Testamentserbfolge -- XXXVI. Wechselseitiges Testament -- XXXVII. Erbvertrag -- XXXVIII. Fideicommiß des künftigen Ueberreftes -- XXXIX. Ansechtungsrecht der Descendenten -- Register
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783111312026
- Auflage Reprint 2018
- Sprache Deutsch
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H196mm x B125mm x T20mm
- Jahr 1880
- EAN 9783111312026
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-11-131202-6
- Veröffentlichung 01.04.1880
- Titel Das Güterrecht und Erbrecht der Eheleute nach dem brandenburgischen Provinzialrechte
- Autor L. Korn
- Gewicht 344g
- Herausgeber De Gruyter
- Anzahl Seiten 264
- Lesemotiv Verstehen