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Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten
Details
Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle «Beschuldigter», die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den §§ 136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
Autorentext
Die Autorin: Urte Eisenhardt studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Von 1999 bis 2001 absolvierte sie das Referendariat, von 2001 bis 2006 war sie wissenschaftliche Hilfskraft und Mitarbeiterin in Frankfurt am Main. Die Promotion erfolgte 2006, seit 2006 ist die Autorin als Richterin in Göttingen tätig.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Verfassungsrechtliche Grenzen der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren Das nemo tenetur-Prinzip Selbstbelastungsfreiheit in der EMRK Zulässigkeit körperlicher Eingriffe im Strafverfahren Der Beschuldigte als Informationsquelle im Strafverfahren Schutz der körperlichen Integrität Geschichte des § 81a StPO.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631559833
- Editor Wolfgang Naucke, Ulfrid Neumann
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Größe H211mm x B156mm x T32mm
- Jahr 2007
- EAN 9783631559833
- Format Kartonierter Einband (Kt)
- ISBN 978-3-631-55983-3
- Titel Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten
- Autor Urte Eisenhardt
- Untertitel Am Beispiel des § 81a StPO
- Gewicht 330g
- Herausgeber Lang, Peter GmbH
- Anzahl Seiten 246
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Strafrecht