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Das Recht Prominenter am eigenen Bild in Kollision mit Drittinteressen
Details
Durch die mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Caroline von Hannover vom 24.06.2004 unübersehbar gewordene Diskrepanz zwischen der menschenrechtlichen Bewertung aus Straßburg und der grundrechtlichen Einschgrundrechtlichen Einschätzung durch das Bundesverfassungsgericht hat sich ein Kristallisationspunkt für die Behandlung der übergreifenden, seit langem kontrovers diskutierten Fragen des Verhältnisses zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht einerseits, der Ausübung von Medienfreiheiten, einschließlich der Freiheit der Kunst andererseits, ergeben. Die Arbeit unternimmt es, die Problematik der Kollision von Medienrechten und Persönlichkeitsrecht im Lichte der divergierenden Erkenntnisse der einschlägigen Judikatur erneut grundsätzlich zu analysieren und der Frage der Konsequenzen des Caroline-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Rechtsprechung aller Ebenen in Deutschland nachzugehen, wobei sie sich den wohl nicht nur zufällig ebenfalls im Jahre 2004 ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall Görgülü zum Ausgangspunkt nimmt. Die Bewältigung dieser Fragen ist ebenso von grundsätzlicher Bedeutung wie von hoher Aktualität.
Autorentext
Der Autor: Alexander Metz, 1977 in Recklinghausen geboren, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Köln. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen 2004 arbeitete der Autor als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht und ist seit 2005 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln tätig. 2007 erfolgte die Promotion und der Beginn des Studiengangs Wirtschaftsjurist (LL.M. oec.).
Klappentext
Durch die mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Caroline von Hannover vom 24.06.2004 unübersehbar gewordene Diskrepanz zwischen der menschenrechtlichen Bewertung aus Straßburg und der grundrechtlichen Einschgrundrechtlichen Einschätzung durch das Bundesverfassungsgericht hat sich ein Kristallisationspunkt für die Behandlung der übergreifenden, seit langem kontrovers diskutierten Fragen des Verhältnisses zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht einerseits, der Ausübung von Medienfreiheiten, einschließlich der Freiheit der Kunst andererseits, ergeben. Die Arbeit unternimmt es, die Problematik der Kollision von Medienrechten und Persönlichkeitsrecht im Lichte der divergierenden Erkenntnisse der einschlägigen Judikatur erneut grundsätzlich zu analysieren und der Frage der Konsequenzen des Caroline-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Rechtsprechung aller Ebenen in Deutschland nachzugehen, wobei sie sich den wohl nicht nur zufällig ebenfalls im Jahre 2004 ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall Görgülü zum Ausgangspunkt nimmt. Die Bewältigung dieser Fragen ist ebenso von grundsätzlicher Bedeutung wie von hoher Aktualität.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Allgemeines Persönlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild gemäß §§ 22, 23 KUG Kollidierende Drittinteressen Abwägungsrelevante Faktoren nach der Rechtsprechung Caroline-Urteil des EGMR vom 24.06.2004 Konsequenzen des Caroline-Urteils des EGMR Bindungswirkung Folgen für die deutsche Rechtslage (staatliche Schutzpflichten, Entwicklungstendenzen nach dem Caroline-Urteil).
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631576045
- Auflage 08001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H210mm x B148mm x T27mm
- Jahr 2008
- EAN 9783631576045
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-57604-5
- Veröffentlichung 01.04.2008
- Titel Das Recht Prominenter am eigenen Bild in Kollision mit Drittinteressen
- Autor Alexander Metz
- Untertitel Insbesondere vor dem Hintergrund des Falles Caroline von Hannover
- Gewicht 630g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 490