Das Wettbewerbsverbot im Verbands- und Kartellrecht
Details
Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zulässigkeit von Wettbewerbsverboten im Hinblick auf die gängigen Gesellschaftsformen. Für die besondere Kooperationsform des Gemeinschaftsunternehmens wird vorgeschlagen, die Zulässigkeit des Wettbewerbsverbots unter bestimmten Umständen mithilfe des sogenannten Konzernprivilegs zu begründen.
Autorentext
Peer Philip Wagner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und war am dortigen Institut für Internationales Wirtschaftsrecht forschend tätig.
Klappentext
Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zulässigkeit von Wettbewerbsverboten im Hinblick auf die gängigen Gesellschaftsformen. Dabei wird herausgearbeitet, dass die kartellrechtliche Zulässigkeit von Wettbewerbsverboten eng mit der Treupflicht zusammenhängt, welche aus der Mitgliedschaft in der Korporation folgt. Für die besondere Kooperationsform des Gemeinschaftsunternehmens wird vorgeschlagen, die Zulässigkeit von Wettbewerbsverboten unter bestimmten Umständen mithilfe des sogenannten Konzernprivilegs zu rechtfertigen. Dieser Lösungsansatz begründet die kartellrechtliche Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots, ohne dass dieses zugleich aus der gesellschaftsrechtlichen Treupflicht folgt.
Inhalt
Inhalt: Kartellrechtliche Zulässigkeit gesellschaftsrechtlicher Wettbewerbsverbote Bedeutung der gesellschaftsrechtlichen Treupflicht Rechtfertigung mithilfe des Konzernprivilegs bei Gemeinschaftsunternehmen.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631657201
- Features Dissertationsschrift
- Sprache Deutsch
- Genre Zivilprozessrecht
- Lesemotiv Verstehen
- Größe H211mm x B146mm x T17mm
- Jahr 2014
- EAN 9783631657201
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-65720-1
- Titel Das Wettbewerbsverbot im Verbands- und Kartellrecht
- Autor Peer Wagner
- Untertitel Eine rechtsformübergreifende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von Gemeinschaftsunternehmen
- Gewicht 347g
- Herausgeber Lang, Peter GmbH
- Anzahl Seiten 222