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Der Allgemeine Teil des Deutschen Bürgerlichen Rechts.
Details
Andreas von Tuhrs Schrift erschien als zehnter Teil des von Karl Binding herausgegebenen Werkes »Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft« und ist dem allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts gewidmet. Das Werk ist auf zwei Bände ausgelegt. Der vorliegende erste Band hat die allgemeinen Lehren und das Personenrecht zum Gegenstand. Zunächst untersucht von Tuhr die subjektiven Rechte und Pflichten sowie das Vermögen. Erst dann geht er auf das Personenrecht ein. Dabei behandelt er die natürlichen Personen und die juristischen Personen ausführlich in jeweils einem eigenen Kapitel.
Autorentext
Karl Binding, Straf- und Staatsrechtslehrer, geboren 1841 in Frankfurt/Main, gest. 1920 in Freiburg (Breisgau), studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Er habilitierte sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783428163083
- Editor Karl Binding
- Sprache Deutsch
- Auflage 13001 A. 1. Auflage
- Größe H233mm x B157mm x T35mm
- Jahr 2013
- EAN 9783428163083
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-428-16308-3
- Veröffentlichung 30.07.2013
- Titel Der Allgemeine Teil des Deutschen Bürgerlichen Rechts.
- Autor Andreas von Tuhr
- Untertitel Erster Band: Allgemeine Lehren und Personenrecht. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Zehnte Abteilung, erster Teil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding.
- Gewicht 970g
- Herausgeber Duncker & Humblot
- Anzahl Seiten 627
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Öffentliches Recht