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Der Benutzungszwang im Markengesetz
Details
Nach Darstellung der Grundlagen wird gezeigt, daß Markenrechte, anders als Urheberrechte, nicht einen Schöpfungsakt belohnen. Sie rechtfertigen sich erst durch den Einsatz der Marke «als Marke» auf dem Markt. Darum die These, daß die rechtserhaltende Benutzung die spezifische, nämlich die «entmaterialisierte» Herkunftsfunktion der Marke realisieren muß. Der Tatbestand der «gerechtfertigten Nichtbenutzung» ist ein Auffangtatbestand, wenn zwar keine echte rechtserhaltende Benutzung vorliegt, der Verfall der Marke aber auch nicht angemessen wäre. Der größte Teil der Arbeit behandelt ausführlich einzelne materiell- und verfahrensrechtliche Probleme. Insbesondere hier ist sie für Praktiker relevant, da sie einen schnellen und punktuellen Zugriff auf bisherige und auf zahlreiche neue Gedanken zu Einzelfragen ermöglicht.
Autorentext
Der Autor: Volker Schoene wurde 1962 geboren. Er ist Rechtsanwalt in Köln.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Markenfunktion in rechtsverletzender und -erhaltender Benutzung Bestellzeichen Betriebsinterne Benutzung Zeichenabwandlungen Drittbenutzung Export-, Transitmarke Benutzungsfrist Heilung, Koexistenz von Marken Beweislast, Verspätung, Bindungswirkung von Entscheidungen.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631397718
- Sprache Deutsch
- Auflage 03001 A. 1. Auflage
- Features Dissertationsschrift
- Größe H210mm x B148mm x T16mm
- Jahr 2003
- EAN 9783631397718
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-39771-8
- Veröffentlichung 09.01.2003
- Titel Der Benutzungszwang im Markengesetz
- Autor Volker Schoene
- Untertitel Grundsätze und Einzelfragen unter Berücksichtigung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke
- Gewicht 379g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 288
- Genre Arbeits- & Sozialrecht