Die Abbildung von Kunstwerken zur Werbung für deren Ausstellung und Verkauf

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Details

In welchem Rahmen dürfen Museen, Auktionshäuser und Galerien mit der Abbildung der von ihnen ausgestellten bzw. angebotenen Kunstwerke werben? Die Schrankenregelung des § 58 Abs. 1 UrhG gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Kunstwerke zur Werbung, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist. Wie diese Formulierung auszulegen ist und ob sie ein (Höchst-)Maß an Werbung impliziert, ist umstritten. Die Thematik hat große praktische Relevanz: Sofern die Werknutzung nämlich nicht von der Schrankenregelung gedeckt ist, ist sie sowohl genehmigungs- als auch vergütungspflichtig. Die Arbeit analysiert § 58 Abs. 1 UrhG und stellt die Vorschrift den entsprechenden Regelungen des britischen sowie des US-amerikanischen Rechts gegenüber. In diesem Zusammenhang wird auch die Arbeitsweise der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst sowie der betreffenden Verwertungsgesellschaften in Großbritannien und den USA dargestellt.

Klappentext

In welchem Rahmen dürfen Museen, Auktionshäuser und Galerien mit der Abbildung der von ihnen ausgestellten bzw. angebotenen Kunstwerke werben? Die Schrankenregelung des 58 Abs. 1 UrhG gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Kunstwerke "zur Werbung, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist". Wie diese Formulierung auszulegen ist und ob sie ein (Höchst-)Maß an Werbung impliziert, ist umstritten. Die Thematik hat große praktische Relevanz: Sofern die Werknutzung nämlich nicht von der Schrankenregelung gedeckt ist, ist sie sowohl genehmigungs- als auch vergütungspflichtig. Die Arbeit analysiert 58 Abs. 1 UrhG und stellt die Vorschrift den entsprechenden Regelungen des britischen sowie des US-amerikanischen Rechts gegenüber. In diesem Zusammenhang wird auch die Arbeitsweise der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst sowie der betreffenden Verwertungsgesellschaften in Großbritannien und den USA dargestellt.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783848735471
    • Auflage 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Genre Handels- & Wirtschaftsrecht
    • Lesemotiv Verstehen
    • Größe H227mm x B156mm x T23mm
    • Jahr 2017
    • EAN 9783848735471
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-8487-3547-1
    • Veröffentlichung 30.06.2017
    • Titel Die Abbildung von Kunstwerken zur Werbung für deren Ausstellung und Verkauf
    • Autor Ulrike Strohscheer
    • Untertitel Ein Vergleich der Rechtslage zwischen Deutschland, Großbritannien und den USA
    • Gewicht 318g
    • Herausgeber Nomos Verlagsges.MBH + Co
    • Anzahl Seiten 166

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