Die Abgrenzung der Beweiszeichen von den Kennzeichen
Details
Im Alltag, so beispielsweise im Straßenverkehr, finden immer mehr Zeichen und Bilder anstelle schriftlicher Erklärungen Anwendung. Die Arbeit untersucht, inwiefern diese Zeichen strafrechtlichen Schutz über § 267 StGB genießen. Sie befaßt sich intensiv mit der Frage, welche Zeichengruppen die drei Urkundenmerkmale Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion erfüllen und damit als Beweiszeichen - im Gegensatz zu den Kennzeichen - Urkunden darstellen.
Autorentext
Die Autorin: Sandra Obermair wurde 1971 in Marktoberdorf geboren. Sie studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften in München. Das zweite Staatsexamen legte sie 1997 in München ab. Seit 1998 arbeitet sie im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Geschichte des Urkundenbegriffs Schutzgut der Urkundenfälschung Urkundenmerkmale Die Beweiszeichenproblematik Das Schriftformerfordernis im deutschen Strafgesetzbuch und anderen deutschsprachigen Strafgesetzen Die terminologische Abgrenzung der Beweiszeichen von den Kennzeichen Topoi zur Abgrenzung der Beweiszeichen von den Kennzeichen Fallgruppen.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631358306
- Auflage 00001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift.
- Genre Steuerrecht
- Lesemotiv Verstehen
- Größe H210mm x B148mm x T12mm
- Jahr 2000
- EAN 9783631358306
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-35830-6
- Veröffentlichung 04.01.2000
- Titel Die Abgrenzung der Beweiszeichen von den Kennzeichen
- Autor Sandra Obermair
- Untertitel beim Urkundenbegriff des Paragraphen 267 StGB
- Gewicht 274g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 206