Die arbeitnehmerähnliche Person in Fernsehunternehmen

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Details

In Deutschland gibt es kaum eine Branche, in der im Verhältnis zu den Arbeitnehmern derart viele arbeitnehmerähnliche Personen beschäftigt werden wie bei den Medien. Sie genießen nach dem Gesetz nur einen unzureichenden Schutz, welcher unter Berücksichtigung der fernsehrechtlichen Besonderheiten als ein Schwerpunkt dieser Arbeit dargestellt wird. Der lückenhafte gesetzliche Schutz wird meist mit der Existenz des § 12a TVG gerechtfertigt. Ob in Fernsehunternehmen tatsächlich häufig von der durch § 12a TVG gewährleisteten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und dadurch die bestehenden gesetzlichen Regelungslücken kompensiert werden, ist ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit. Dafür werden die Tarifwerke in Fernsehunternehmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schutzlücken und der Interessen der arbeitnehmerähnlichen Personen untersucht. Abschließend erfolgt der Entwurf eines Idealtarifvertrages.

Autorentext

Die Autorin: Simone Naumann, geboren 1975 in Rüsselsheim, studierte von 1995 bis 2001 Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Mainz. Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete sie von 2001 bis 2003 im OLG-Bezirk Koblenz. Von 2003 bis 2005 arbeitete die Autorin als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Handelsrecht an der Universität Mainz. Seit 2005 ist sie Richterin beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main.
Die Reihenherausgeber: Dieter Dörr (Hrsg.), Jahrgang 1952, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts.
Udo Fink (Hrsg.), Jahrgang 1957, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Mainz.


Klappentext

In Deutschland gibt es kaum eine Branche, in der im Verhältnis zu den Arbeitnehmern derart viele arbeitnehmerähnliche Personen beschäftigt werden wie bei den Medien. Sie genießen nach dem Gesetz nur einen unzureichenden Schutz, welcher unter Berücksichtigung der fernsehrechtlichen Besonderheiten als ein Schwerpunkt dieser Arbeit dargestellt wird. Der lückenhafte gesetzliche Schutz wird meist mit der Existenz des § 12a TVG gerechtfertigt. Ob in Fernsehunternehmen tatsächlich häufig von der durch § 12a TVG gewährleisteten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und dadurch die bestehenden gesetzlichen Regelungslücken kompensiert werden, ist ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit. Dafür werden die Tarifwerke in Fernsehunternehmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schutzlücken und der Interessen der arbeitnehmerähnlichen Personen untersucht. Abschließend erfolgt der Entwurf eines Idealtarifvertrages.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Definition der arbeitnehmerähnlichen Person Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Person von den Arbeitnehmern und den Selbstständigen Rechte der arbeitnehmerähnlichen Person in Fernsehunternehmen nach dem Gesetz Regelung des § 12a TVG und die Rechtsfolgen der Norm Rechte der arbeitnehmerähnlichen Person in Fernsehunternehmen nach den Tarifverträgen Entwurf eines Idealtarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Personen in Fernsehunternehmen.

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Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631562024
    • Features Dissertationsschrift
    • Sprache Deutsch
    • Genre Zivilprozessrecht
    • Größe H208mm x B146mm x T27mm
    • Jahr 2007
    • EAN 9783631562024
    • Format Kartonierter Einband (Kt)
    • ISBN 978-3-631-56202-4
    • Titel Die arbeitnehmerähnliche Person in Fernsehunternehmen
    • Autor Simone Naumann
    • Gewicht 507g
    • Herausgeber Lang, Peter GmbH
    • Anzahl Seiten 390

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