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Die Bedeutung der deutschen für die japanische Staatslehre unter der Meiji-Verfassung
Details
1889 wurde die erste japanische Verfassung im modernen Sinne - die sogenannte Meiji-Verfassung - nach preußischem Vorbild erlassen. Somit stand die deutsche Staatslehre Pate bei der Entwicklung einer japanischen Staatslehre. Dabei wurden deutsche Ideen mit japanischen Traditionen verschmolzen. Insbesondere der Tennoismus und der damit zusammenhängende Kokutai-Begriff haben im Rezeptionsprozeß die ursprüngliche Bedeutung bzw. Funktion der deutschen Lehren verändert. In der vorliegenden Arbeit wird diese Problematik anhand eines Überblicks des Kodifikationsprozesses der Meiji-Verfassung und einer Analyse der Lehren der drei führenden japanischen Wissenschaftler der damaligen Zeit im Vergleich mit den jeweils von ihnen übernommenen deutschen Lehren betrachtet.
Autorentext
Die Autorin: Noriko Kokubun wurde 1957 in Osaka, Japan geboren. Von 1976 bis 1986 besuchte sie die undergraduate- sowie graduate-course an der juristischen Fakultät der Keio-Universität, Tokyo. Seit 1988 studiert sie Rechtswissenschaft in Deutschland. 1992 Promotion an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Das «Aufklärungszeitalter» in Japan - J. C. Bluntschlis Einfluß auf Kato Hiroyuki - Die Kodifikation der Meiji-Verfassung und der deutsche Einfluß - Tenno als Souverän oder Organ? - Der Kokutai-Begriff - Einfluß des Rechtspositivismus - P. Laband und Hozumi Yatsuka - G. Jellinek und Minobe.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631455746
- Auflage 92001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift.
- Größe H210mm x B148mm x T17mm
- Jahr 1992
- EAN 9783631455746
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-45574-6
- Veröffentlichung 01.11.1992
- Titel Die Bedeutung der deutschen für die japanische Staatslehre unter der Meiji-Verfassung
- Autor Noriko Kokubun
- Gewicht 388g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 268
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Rechts-Lexika