Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Bagatellspaltungen gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG

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Details

Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie § 111 BetrVG generell mit Bagatellmaßnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind.

Bisher wurde höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Größe und Bedeutung eines auszugründenden Betriebsteils für das Vorliegen einer beteiligungspflichtigen Betriebsspaltung gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG von Belang ist. Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird zunächst untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie § 111 BetrVG generell mit Bagatellmaßnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind. Sodann wird anhand einer umfassenden Betrachtung von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformität untersucht, ob Bagatellspaltungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß §§ 111 ff. BetrVG auslösen sollten.

Autorentext
Annette Aßmuth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und promovierte an der Universität zu Köln. Sie schloss das Promotionsverfahren 2012 ab.

Klappentext

Bisher wurde höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Größe und Bedeutung eines auszugründenden Betriebsteils für das Vorliegen einer beteiligungspflichtigen Betriebsspaltung gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG von Belang ist. Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird zunächst untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie § 111 BetrVG generell mit Bagatellmaßnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind. Sodann wird anhand einer umfassenden Betrachtung von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformität untersucht, ob Bagatellspaltungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß §§ 111 ff. BetrVG auslösen sollten.


Inhalt
Inhalt: Betriebsänderung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß §§ 111 ff. BetrVG Betriebsspaltung Bagatellspaltung Bagatellgrenzen Verfassungsrechtliche Anforderungen Bagatellspaltung als beteiligungspflichtige Betriebsänderung gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG Teleologische Reduktion anhand von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformität.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631629529
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Größe H216mm x B151mm x T25mm
    • Jahr 2013
    • EAN 9783631629529
    • Format Fester Einband
    • ISBN 978-3-631-62952-9
    • Titel Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Bagatellspaltungen gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG
    • Autor Annette Aßmuth
    • Gewicht 504g
    • Herausgeber Lang, Peter GmbH
    • Anzahl Seiten 262
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Arbeits- & Sozialrecht

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