Die Betriebsaufgabe als Gewinnausweistatbestand.

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Details

Ziel der Arbeit ist es, der Betriebsaufgabe (wieder) klare Konturen zu verschaffen. Michael Stopper zeichnet kritisch die sukzessive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Betriebsaufgabe und den damit einhergehenden Beurteilungswandel nach: von einer Begünstigungsnorm zum Auffangtatbestand als Gewinnausweistatbestand für die Fälle, in denen die Aufdeckung der stillen Reserven als systemgerecht erschien. Die wiederholten "Erweiterungen" (BFH) der Betriebsaufgabe hinterließen eine erhebliche Tatbestandsunschärfe und schufen eine Reihe von neuen Widersprüchen. Diese werden aufgelöst, indem die Betriebsaufgabevorschrift auf ihre historische Funktion als Begünstigungsvorschrift zurückgeführt wird. Insbesondere für ganze betriebliche Einheiten zeigen sich die vermeintlichen Anwendungsfälle der Betriebsaufgabe allesamt als angreifbar: Bei der Betriebsverlegung ins Ausland verbietet bereits der nationale Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine Sofortbesteuerung. Im Fall der steuerbaren verdeckten Einlage in Kapitalgesellschaften wird auf die §§ 20, 21 UmwStG als Rechtsgrundlage zurückgegriffen. Statt als rechtsfolgeneingeschränkte, weil erfolgsneutrale Betriebsaufgabe, erweist sich die Realteilung als steuerlich irrelevanter Umstrukturierungsvorgang. In den sog. Wahlrechtsfällen (Betriebsverpachtung u. a.) hat der Steuerpflichtige die Wahl, ohne dass ein Realisationsvorgang verwirklicht ist, den Vorgang entsprechend einer begünstigten Betriebsveräußerung zu behandeln.

Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Kein deklaratorischer Gewinnausweistatbestand für Einzelwirtschaftsgüter: Der Betriebsaufgabebegriff - § 30 Abs. 4 EStG 1925: Die Betriebsaufgabe als konstitutiver Gewinnausweistatbestand - § 16 Abs. 3 EStG: H.M. vom grundsätzlich deklaratorischen Gewinnausweistatbestand - Gegenthese: Neben Begünstigungs- "nur" noch Bewertungsnorm und Zurechnungsregel - § 16 Abs. 3 S. 6-8 n. F. EStG: Bewertungsnormen und Gewinnverteilungsschlüssel - Zusammenfassung - 2. Teil: Kein konstitutiver Gewinnausweistatbestand für Einzelwirtschaftsgüter: Die h.M. und die "Zwangsentnahme" von zurückbleibenden Wirtschaftsgütern - Die Literaturthese vom fortbestehenden "Betriebsvermögen infolge ehemaliger gewerblicher Tätigkeit" - Stellungnahme - Zusammenfassung - 3. Teil: Erst recht kein konstitutiver Gewinnausweistatbestand für ganze betriebliche Organismen: Die final "erweiterte" Betriebsaufgabe zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven - Wahlrechte zur Betriebsaufgabe bzw. "Ausnahmen" von einer tätigkeitsbezogenen Betriebsaufgabe - Die "Zwangsbetriebsaufgabe" - Ergebnis des dritten Teils - Zusammenfassung - Anhang: Auszüge aus dem Einkommensteuergesetz von 1925 - Literatur- und Sachverzeichnis

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783428118175
    • Auflage 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Genre Steuerrecht
    • Größe H241mm x B159mm x T12mm
    • Jahr 2005
    • EAN 9783428118175
    • Format Kartonierter Einband (Kt)
    • ISBN 978-3-428-11817-5
    • Veröffentlichung 30.09.2005
    • Titel Die Betriebsaufgabe als Gewinnausweistatbestand.
    • Autor Michael Stopper
    • Untertitel Schriften zum Steuerrecht 88
    • Gewicht 295g
    • Herausgeber Duncker & Humblot GmbH
    • Anzahl Seiten 212
    • Lesemotiv Verstehen

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