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Die eigene Sachentscheidung des BGH in Strafsachen (§ 354 Abs. 1 StPO)
Details
Die Untersuchung zeigt eine tatsächliche Bestandsaufnahme der Spruchpraxis des BGH in Strafsachen in Hinblick auf eigene Sachentscheidungen. Die Rechtswirklichkeit wird dabei am gesetzlich festgelegten Rahmen gemessen.
Es wurden drei Jahrgänge (1995-1997) BGH-Rechtsprechung ausgewertet. Dabei zeigte sich, daß durch die analoge Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in vielen Fällen der gesetzlich vorgegebene Rahmen zugunsten einer im voraus kaum zu konkretisierenden Einflußnahme auf die Verfahrensbeendigung verlassen wird.
Autorentext
Der Autor: Thomas Schwarz studierte von 1989 bis 1993 Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Sein erstes Staatsexamen absolvierte er 1993 am Landesjustizprüfungsamt Hamm, das zweite 1995 am Landesjustizprüfungsamt Düsseldorf. 1995-1999 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bielefeld. Seit 2000 arbeitet er als selbständiger Rechtsanwalt in Löhne/Westfalen.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Der gesetzlich geregelte Bereich eigener Sachentscheidungen Die normative Ausdehnung des Anwendungsbereiches und deren Begründung Die Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in der tatsächlichen Praxis des BGH Analyse der BGH-Rechtsprechung.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631386897
- Auflage 01001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Genre Steuerrecht
- Größe H210mm x B148mm x T10mm
- Jahr 2001
- EAN 9783631386897
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-38689-7
- Veröffentlichung 18.12.2001
- Titel Die eigene Sachentscheidung des BGH in Strafsachen (§ 354 Abs. 1 StPO)
- Autor Thomas Schwarz
- Untertitel Eine normativ-empirische Studie
- Gewicht 221g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 164