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Die Eigenverantwortung des Betreibers für Umweltbelange nach § 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz
Details
Nach § 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz muß ein Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Geschäftsleitung eine Person benennen, welche die Betreiberpflichten nach diesem Gesetz wahrnimmt. Außerdem ist danach mitzuteilen, auf welche Weise eine umweltschutzsichernde Betriebsorganisation gewährleistet ist. Die Autorin geht der Frage nach, welche Auswirkungen § 52 a BImSchG auf das Verhalten der Normadressaten hat unter Einbeziehung öffentlich-rechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Aspekte. Schwerpunktmäßig werden Deregulierungsmöglichkeiten aufgrund des Öko-Audits behandelt. Die Untersuchung schließt mit Erwägungen de lege ferenda ab.
Autorentext
Die Autorin: Edith Wellmann wurde 1964 in Oldenburg (Olbg.) geboren und studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Bonn. Nach dem Referendariat in Lüneburg trat sie in der Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern in den öffentlichen Dienst ein. Sie ist inzwischen Referatsleiterin im Ministerium für Arbeit und Bau in Schwerin.
Inhalt
Aus dem Inhalt : Einleitung und Problemstellung - § 52 a Abs. I BImSchG: Anzeigepflicht - § 52 a Abs. I BImSchG: Mitteilung der umweltschutzsichernden Betriebsorganisation.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631374719
- Sprache Deutsch
- Auflage 01001 A. 1. Auflage
- Features Dissertationsschrift
- Größe H210mm x B148mm x T9mm
- Jahr 2001
- EAN 9783631374719
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-37471-9
- Veröffentlichung 01.10.2001
- Titel Die Eigenverantwortung des Betreibers für Umweltbelange nach § 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Autor Edith Nolte
- Gewicht 212g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 156
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Öffentliches Recht