Die Ein-Personen-Gesellschaft in der kongolesischen Rechtsordnung
Details
Gemäß der Definition der Gesellschaft in Artikel 446.1 des dritten Buches des Zivilgesetzbuches kann eine Gesellschaft nur von einer Gruppe von zwei oder mehreren Personen gegründet werden. Da Lumumbas Land dem sogenannten Vertrag von Port Louis beigetreten ist, kann nunmehr eine einzige Person gemäß Artikel 5 des Einheitlichen Akts über Handelsgesellschaften eine Gesellschaft rechtmäßig gründen. Einige Juristen vertreten die These, dass die Einführung der Einpersonengesellschaft im kongolesischen Recht auf das neue, aus dem OHADA-Vertrag hervorgegangene Recht zurückzuführen ist. Wir zeigen, dass die Einmanngesellschaft im kongolesischen Recht durch das Gesetz Nr. 08/007 vom 7. Juli 2008 über allgemeine Bestimmungen zur Umwandlung von öffentlichen Unternehmen entstanden ist. Wir zeigen jedoch die Trennlinie zwischen der Einpersonengesellschaft, die aus dem oben erwähnten Gesetz hervorgegangen ist, und der im Einheitlichen Akt über Handelsgesellschaften verankerten Gesellschaft auf. Die erste ist geschlossen und die zweite offen...
Autorentext
BALUME KAVEBWA est détenteur d'un master en Droit de l'Université de Lubumbashi et avocat près la Cour d'Appel de Goma. Il dirige le Centre Congolais des Recherches Juridiques, Géopolitiques et Géostratégiques basé à Kinshasa.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09786205889183
 - Sprache Deutsch
 - Genre Sonstige Jura-Bücher
 - Größe H220mm x B150mm x T5mm
 - Jahr 2023
 - EAN 9786205889183
 - Format Kartonierter Einband (Kt)
 - ISBN 978-620-5-88918-3
 - Veröffentlichung 11.04.2023
 - Titel Die Ein-Personen-Gesellschaft in der kongolesischen Rechtsordnung
 - Autor Balume Kavebwa
 - Gewicht 137g
 - Herausgeber Verlag Unser Wissen
 - Anzahl Seiten 80