Die Entwicklung des Rüstungsexports in Deutschland seit der Wiedervereinigung

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Das Thema der Rüstungsexporte der Bundesrepublik Deutschland sorgt wie kaum ein zweites für hitzige Diskussion im Bundestag und in der Gesellschaft. Welche Verantwortung tragen die exportierenden Unternehmen, welche die Institutionen des Staates? Welche Güter sind besonders gefragt und dabei besonders brisant? Welche Rolle spielen die Politischen Grundsätze zum Rüstungsexport und die Vorgaben der EU? Diese Fragen werden zwangsläufig gestellt wenn das Thema Rüstungsexporte auf der Tagesordnung steht. Die Bundesregierung ist durch die Veröffentlichung jährlicher Exportberichte zur Transparenz verpflichtet. Wie transparent sind aber diese Angaben wirklich und wie verhalten sie sich im Vergleich mit internationalen Quellen?
Diese Arbeit untersucht nicht nur den erfolgten Rüstungsexport nach Art der transportierten Güter und nach deren Zielländern, sondern liefert auch einen umfangreichen Vergleich der Angaben dazu in nationalen und internationalen Quellen. Darüber hinaus beinhaltet sie einen Blick hinter die Kulissen der staatlichen Institutionen des Rüstungsexports und zeigt die zweifelhaftesten Fälle von Rüstungsexporten seit der Wiedervereinigung auf.

Autorentext
Lars Plettenberg wurde 1984 in Heidenheim a.d. Brenz geboren. 2011 erfolgte der Abschluss des Bachelorstudiums im Bereich der Politikwissenschaft und Geschichte an der CAU Kiel. Anschließend studierte er in einem Masterstudiengang der CAU Kiel Modernes Regieren und Neuste Geschichte, um auch weiterhin die persönlichen Schwerpunkte auf Friedensforschung und Sicherheitspolitik zu setzen.

Leseprobe
Textprobe:
3, Die Umsetzung von Kontrollen:
In den vorangegangenen Kapiteln wurde erarbeitet, auf Basis welcher politischen Grundlage die Rüstungsexportkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Die Entwicklung der Politischen Grundsätze zum Rüstungsexport seit der erstmaligen Einführung 1971 bis zu den aktuell gültigen Grundsätzen wurde ebenfalls dargelegt. Es zeigt sich der duale Charakter der Rüstungsexportkontrolle im Zusammenwirken von deutschem und Europäischem Recht anhand des Verhaltenskodex und des Gemeinsamen Standpunktes für Waffenausfuhren von 2008. In der Folge soll nun darauf eingegangen werden, welche nationalen Institutionen an der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen und damit schlussendlich an der Rüstungsexportkontrolle beteiligt sind.
3.1, Der Weg zur Ausfuhrgenehmigung:
Der Weg zur Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter beginnt in der Regel damit, dass ein auswärtiger Staat Interesse an Gütern deutscher Rüstungsunternehmen zeigt. Dem Unternehmen bietet sich dann im Rahmen einer Voranfrage an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Möglichkeit, rechtsverbindlich Auskunft darüber zu erlangen, ob ein geplantes Exportvorhaben eine Ausfuhrgenehmigung erhalten würde. Im Falle einer positiven Bewertung seitens des BAFA kann das Unternehmen sich im Falle der eigentlichen Antragsstellung auf eine ebenso positive Bewertung einstellen. Grundlage hierfür ist jedoch eine, im Wesentlichen unveränderte Ausgangslage hinsichtlich der Sach- und Rechtslage im Zielland.
Eine Besonderheit im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens stellen die sog. Sammelgenehmigungen, kurz SAG, dar. Im Bereich der Rüstungsexporte findet dieses Verfahren insbesondere auf dem Gebiet internationaler Kooperationen Anwendung und soll das Antragsverfahren für den Anbieter - das deutsche Rüstungsunternehmen -vereinfachen.
3.2, Die Akteure:
An dem Genehmigungsverfahren für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung sind eine Reihe von Bundesämtern und Ministerien beteiligt, welche in Folge kurz vorgestellt werden sollen. Grundsätzlich erfolgt die Erteilung einer Genehmigung in einer klaren Hierarchie, mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als unterster Ebene und dem Bundessicherheitsrat an der Spitze.
3.2.1, Das BAFA und die beteiligten Ministerien:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) agiert in der Bundesrepublik Deutschland als unterste Ebene der Kontrolle des Exports von Rüstungsgütern. Die Aufgabe des Bundesamts definiert sich dabei wie folgt: Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um .
Die Güter, deren Export diese Rahmenbedingung vor allem tangieren sind:

  • Waffen.
  • Rüstungsgüter.
  • Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual use Items).
    Die Aufgabe des BAFA besteht im Wesentlichen aus zwei Aufgabenschwerpunkten. Zum Einen überprüft das BAFA, ob ein zu exportierendes Gut nach den Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung, dem Kriegswaffenkontrollgesetz unter Berücksichtigung der gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union genehmigungspflichtig ist. Ist dies der Fall, dann ist es Aufgabe des BAFA - aufgrund der bereits weiter oben vorgestellten rechtlichen Grundlagen - das Genehmigungsverfahren durchzuführen. Je nach Art des zu exportierenden Gutes und nach der politischen Bedeutung des Antrags nehmen weitere Akteure an diesem Verfahren teil. Im Besonderen ist dies auf der ministeriellen Ebene das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, welches die nächste Ebene der Hierarchie (siehe Abbildung 2) darstellt. Hinzu kommt auf der ministeriellen Ebene für die Bewertung der Ausgangslage im potentiellen Empfängerland das Ausw

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783958506343
    • Sprache Deutsch
    • Auflage Erstauflage
    • Größe H220mm x B155mm x T9mm
    • Jahr 2014
    • EAN 9783958506343
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-95850-634-3
    • Veröffentlichung 20.11.2014
    • Titel Die Entwicklung des Rüstungsexports in Deutschland seit der Wiedervereinigung
    • Autor Lars Plettenberg
    • Gewicht 209g
    • Herausgeber Diplomica Verlag
    • Anzahl Seiten 124
    • Genre Buchhandel & Bibliothekswesen

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