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Die Neukonzeption des Rechtsbruchtatbestands in § 4 Nr. 11 UWG
Details
"Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln." Der Gesetzgeber hat im Jahr 2004 durch die UWG Novelle den Rechtsbruchtatbestand in
4 Nr. 11 UWG erstmals festgeschrieben. Die Entwicklung der Rechtsprechung zur richterrechtlich entwickelten Fallgruppe des "Vorsprungs durch Rechtsbruch" bis hin zur Kodifizierung dient in der vorliegenden Darstellung als Ausgangspunkt. Untersucht werden im Einzelnen sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen mit besonderem Augenmerk auf die richtlinienkonforme Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken. Die Veränderungen sowie die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Neukonzeption des Rechtsbruchtatbestandes ergeben haben, werden aufgezeigt.
Autorentext
Die Autorin, geboren 1979, studierte Rechtswissenschaften und Europäisches Recht an den Universitäten Würzburg und Padua. Derzeit ist sie als Juristin in einem internationalen Unternehmen tätig.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783861941071
- Auflage Aufl.
- Sprache Deutsch
- Größe H220mm x B150mm x T13mm
- Jahr 2015
- EAN 9783861941071
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-86194-107-1
- Veröffentlichung 26.06.2015
- Titel Die Neukonzeption des Rechtsbruchtatbestands in § 4 Nr. 11 UWG
- Autor Henriette Gutmayer
- Untertitel Untersuchung der Auswirkungen der Richtlinie gegen unlautere Geschtfspraktiken auf das UWG
- Gewicht 304g
- Herausgeber Saarbrücker Verlag für Rechtswissenschaften
- Anzahl Seiten 192
- Genre Rechts-Lexika