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Die «res extra commercium» im römischen Recht
Details
Der Begriff der res extra commercium im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Die Untersuchung befasst sich mit seiner Bedeutung im römischen Recht. Sie verfolgt das Ziel, die relevanten lateinischen Quellentexte systematisch zu ordnen und zentrale Vorstellungen deutlich zu machen.
Autorentext
Gero von Alvensleben studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. 2014 bestand er das zweite juristische Staatsexamen.
Klappentext
Der Begriff der res extra commercium im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Er verdient nähere Betrachtung, da er zumindest als Denkfigur noch heute Verwendung findet. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit seiner Bedeutung im römischen Recht. Sie verfolgt in drei Teilen das Ziel, die relevanten lateinischen Quellentexte systematisch zu ordnen und zentrale Vorstellungen deutlich zu machen. Der erste Teil enthält einen Überblick über die Quellenlage und benennt die res extra commercium. Es folgt die Darstellung der einzelnen res extra commercium. Der dritte Teil befasst sich mit ihrem rechtlichen Status und den daraus resultierenden Rechtsfolgen.
Inhalt
Res extra commercium Res extra patrimonium Res nullius Res divini iuris Res sacrae Res religiosae Res sanctae Res humani iuris Res publicae in usu publico Res communes omnium Rechtsfolgen der Extrakommerzialiät Culpa in contrahendo Unwirksamer Kaufvertrag Unmöglichkeit
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631768280
- Auflage 19001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H216mm x B153mm x T14mm
- Jahr 2019
- EAN 9783631768280
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-631-76828-0
- Veröffentlichung 01.07.2019
- Titel Die «res extra commercium» im römischen Recht
- Autor Gero Alvensleben
- Gewicht 368g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 192
- Lesemotiv Verstehen