Die sozialen Handlungslehren und ihre Beziehung zur Lehre von der objektiven Zurechnung

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Details

Ziel der Arbeit ist die Aufklärung der Frage, inwieweit die bislang wenig behandelte soziale Handlungslehre die Lehre vom unerlaubten Verhalten als Teil der Lehre von der objektiven Zurechnung vorweggenommen hat. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, daß trotz aller Versuche, zwischen einem Bereich der Handlung und einem der objektiven Zurechnung zu differenzieren, in Wirklichkeit sich diese Bereiche deckungsgleich zueinander verhalten. Dabei stellt sich auch heraus, daß der Begriff der Person im Strafrecht als soziales Konstrukt verstanden werden muß, im Gegensatz zu beiden dargestellten Ansätzen aber die Vermeidbarkeit Voraussetzung des Normwiderspruches ist.

Autorentext

Die Autorin: lsabel Voßgätter genannt Niermann studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Erstes Staatsexamen 1999 in Köln. Von 1999 bis 2002 Doktorandin im Fachbereich Strafrecht an der Universität Bonn. Im Sommersemester 2000 Aufenthalt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Basel aufgrund eines Stipendiums der Ernst- und Anna Landsberg-Stiftung. Ab 2000 Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft am Rechtsphilosophischen Seminar der Universität Bonn. Seit 2002 Rechtsreferendarin am LG Köln.


Klappentext

Ziel der Arbeit ist die Aufklärung der Frage, inwieweit die bislang wenig behandelte soziale Handlungslehre die Lehre vom unerlaubten Verhalten als Teil der Lehre von der objektiven Zurechnung vorweggenommen hat. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, daß trotz aller Versuche, zwischen einem Bereich der Handlung und einem der objektiven Zurechnung zu differenzieren, in Wirklichkeit sich diese Bereiche deckungsgleich zueinander verhalten. Dabei stellt sich auch heraus, daß der Begriff der Person im Strafrecht als soziales Konstrukt verstanden werden muß, im Gegensatz zu beiden dargestellten Ansätzen aber die Vermeidbarkeit Voraussetzung des Normwiderspruches ist.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Das naturalistische Strafrechtsdenken und Versuche seiner Überwindung Die sozialen Handlungslehren Die Lehre von der objektiven Zurechnung Die sozialen Handlungslehren und die Lehre von der objektiven Zurechnung im Vergleich Das Problem der Standardisierung im Rahmen der strafrechtlichen Zurechnungslehre: Soziale versus personale Zurechnungslehre.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631523230
    • Auflage Neuausg.
    • Sprache Deutsch
    • Größe H211mm x B146mm x T17mm
    • Jahr 2004
    • EAN 9783631523230
    • Format Kartonierter Einband (Kt)
    • ISBN 978-3-631-52323-0
    • Titel Die sozialen Handlungslehren und ihre Beziehung zur Lehre von der objektiven Zurechnung
    • Autor Isabel Voßgätter gen. Niermann
    • Untertitel Dissertationsschrift
    • Gewicht 314g
    • Herausgeber Lang, Peter GmbH
    • Anzahl Seiten 224
    • Genre Rechts-Lexika

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