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Die unterschiedliche Interessenwahrnehmungsbefugnis des Rechtslehrers im deutschen Verfahrensrecht
Details
Nach § 138 Abs. 1 StPO kann als Verteidiger des Beschuldigten ein Rechtslehrer deutscher Hochschule gewählt werden. Nach § 78 Abs. 1 ZPO ist die Vertretung einer Partei vor den Kollegialgerichten ausschließlich dem Rechtsanwalt vorbehalten. Handelt es sich dabei um eine sach- und fachlich gebotene Entscheidung oder um eine rein willkürliche Abweichung, die entweder in der einen oder in der anderen Richtung zugunsten einer einheitlichen Handhabung der Korrektur bedarf? Dieser Frage geht die Verfasserin anhand systematischer, rechtsvergleichender, historischer und rechtspolitischer Themenstellung nach.
Autorentext
Die Autorin: Silke Willems, geboren 1970 in Köln, studierte ab 1989 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. 1996 legte sie die Zweite Juristische Staatsprüfung ab; 2001 promovierte sie. Derzeit ist sie als Referentin bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Bonn tätig.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Gegenwärtiger Rechtszustand Rechtshistorische Betrachtung Kritische Würdigung des Rechtslehrerausschlusses Notwendige Veränderungen.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631381632
- Sprache Deutsch
- Auflage 01001 A. 1. Auflage
- Features Dissertationsschrift
- Größe H210mm x B148mm x T16mm
- Jahr 2001
- EAN 9783631381632
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-38163-2
- Veröffentlichung 13.06.2001
- Titel Die unterschiedliche Interessenwahrnehmungsbefugnis des Rechtslehrers im deutschen Verfahrensrecht
- Autor Silke Willems
- Untertitel Eine an StPO und ZPO orientierte Suche nach Gründen und Begründungen
- Gewicht 369g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 239
- Genre Rechts-Lexika