Die Verfassung im Zeichen historischer Gerechtigkeit

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Geschichte wird zusehends Sache des Staates auch in der Schweiz. In Gerichten und Parlamenten wird die Geschichte umgeschrieben und vergangenes Unrecht korrigiert. Der Staat brandmarkt als ungerecht, was einst rechtmässig gewesen ist, und schwingt sich so zum Historiker in eigener Sache auf. Eine breite Palette von Massnahmen legt Zeugnis für diese Entwicklung ab: die Entschädigung des Bundes zugunsten der Opfer des 'Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse'; die späte Urteilsrevision im Fall Paul Grüninger; der vor Bundesgericht geführte Prozess Joseph Springs, der 1942 von Schweizer Grenzwächtern den NS-Behörden übergeben worden war; die Rehabilitierung der Fluchthelfer mittels Bundesgesetz; die staatliche Wahrheitssuche durch die Unabhängige Expertenkommission Schweiz Zweiter Weltkrieg (UEK); der strafrechtliche Schutz bestimmter historischer Deutungen. Den Opfern von einst widerfährt auf diese Weise späte Gerechtigkeit. Doch der Grat zwischen Verwirklichung historischer Gerechtigkeit und Politik mit der Geschichte ist schmal. Er bildet die Kulisse für eine Reihe von Betrachtungen zum Verhältnis von Staat, Recht und Geschichte. Denn die Aufarbeitung macht den Staat zum Verwalter der historischen Wahrheit und zum Gralshüter der Erinnerung. Sie drängt die Rechtskraft von Urteilen sowie die Verjährung von Taten und Forderungen zurück. Die Grenzen zwischen Recht und Geschichte zerfliessen. Der Richter wird zum Historiker und der Historiker zum Kronzeugen der staatlichen Organe. Doch das Rechtssystem produziert andere Wahrheiten als die Geschichtswissenschaft.

Klappentext

Geschichte wird zusehends Sache des Staates - auch in der Schweiz. In Gerichten und Parlamenten wird die Geschichte umgeschrieben und vergangenes Unrecht korrigiert. Der Staat brandmarkt als ungerecht, was einst rechtmässig gewesen ist, und schwingt sich so zum Historiker in eigener Sache auf.
Eine breite Palette von Massnahmen legt Zeugnis für diese Entwicklung ab: die Entschädigung des Bundes zugunsten der Opfer des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse»; die späte Urteilsrevision im Fall Paul Grüninger; der vor Bundesgericht geführte Prozess Joseph Springs, der 1942 von Schweizer Grenzwächtern den NS-Behörden übergeben worden war; die Rehabilitierung der Fluchthelfer mittels Bundesgesetz; die staatliche Wahrheitssuche durch die Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg (UEK); der strafrechtliche Schutz bestimmter historischer Deutungen.
Den Opfern von einst widerfährt auf diese Weise späte Gerechtigkeit. Doch der Grat zwischen Verwirklichung historischer Gerechtigkeit und Politik mit der Geschichte ist schmal. Er bildet die Kulisse für eine Reihe von Betrachtungen zum Verhältnis von Staat, Recht und Geschichte.
Denn die Aufarbeitung macht den Staat zum Verwalter der historischen Wahrheit und zum Gralshüter der Erinnerung. Sie drängt die Rechtskraft von Urteilen sowie die Verjährung von Taten und Forderungen zurück. Die Grenzen zwischen Recht und Geschichte zerfliessen. Der Richter wird zum Historiker - und der Historiker zum Kronzeugen der staatlichen Organe. Doch das Rechtssystem produziert andere Wahrheiten als die Geschichtswissenschaft.

Inhalt

  1. Kapitel: Die Verrechtlichung der Vergangenheit § 1. Einführung und Problemabriss § 2. Hintergründe der Verrechtlichung § 3. Rechtsidee, Rechtssystem und die Aufarbeitung der Vergangenheit § 4. Staatswahrheiten und die Trennung von Staat und Gesellschaft § 5. Verfassungsrecht, Opferkultur und Verrechtlichung der Vergangenheit 2. Kapitel: Vergangenheitsbewältigung im Verfassungsstaat die Praxis § 6. Einführung § 7. Das 'Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse' § 8. Weltkriegsvergangenheit und Wiedergutmachung: Holocaust-Sonderfonds und Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank am Fonds § 9. Der Bankenvergleich: Die Auslagerung von Wiedergutmachung auf Private § 10. Zwei Flüchtlinge: Joseph Spring und Charles Sonabend § 11. Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer § 12. Geschichtssymbolik: Paul Grüninger, Spanienkämpfer, Résistance, Maurice Bavaud § 13. Offizielle Geschichte: Die UEK im Zeichen der Wahrheit § 14. Die Beziehungen zum Apartheidregime Südafrikas: Aufarbeitung zwischen dem Willen zur Geschichte und der Ablehnung offizieller Wahrheiten § 15. Strafrechtlich geschützte Wahrheiten: Die Revisionismusnorm von Art. 261bis StGB § 16. Die staatliche Anerkennung bestimmter Wahrheiten: Der 'vergessene Genozid' an den Armeniern und andere Völkermorde § 17. Weitere Spuren einer neuen Verfassungswirklichkeit: Zivilrecht, Entschuldigungen, kantonale Ebene § 18. Verweigerte Aufarbeitung 3. Kapitel: Die Verfassung im Zeichen historischer Gerechtigkeit § 19. Charakteristika schweizerischer Vergangenheitsbewältigung eine Annäherung an die konkretisierte Verfassung § 20. Die Idee historischer Gerechtigkeit 4. Kapitel: Die Grenzen historischer Gerechtigkeit eine Kritik an der Praxis der Aufarbeitung § 21. Die Problematik offizieller Geschichte § 22. Das Gebot der staatlichen Nicht-Identifikation mit der historischen Wahrheit § 23. Zur Veranschaulichung: Die SRG schreibt Geschichte § 24. Staatliche Nicht-Identifikation mit der historischen Wahrheit und offizielle wissenschaftliche Aufarbeitung § 25. Staatliche Nicht-Identifikation mit der historischen Wahrheit und die Anerkennung bestimmter Ereignisse und Deutungen § 26. Staatliche Nicht-Identifikation mit der historischen Wahrheit und Wiedergutmachung § 27. Staatliche Nicht-Identifikation mit der historischen Wahrheit und der strafrechtliche Schutz der Wahrheit die Zulässigkeit der Revisionismusnorm 5. Kapitel: Eine verfassungsgemässe Theorie historischer Gerechtigkeit § 28. Elemente einer Theorie historischer Gerechtigkeit

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783034009515
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 04.2009
    • Größe H225mm x B155mm x T35mm
    • Jahr 2009
    • EAN 9783034009515
    • Format Fester Einband
    • ISBN 978-3-0340-0951-5
    • Veröffentlichung 01.04.2009
    • Titel Die Verfassung im Zeichen historischer Gerechtigkeit
    • Autor Stefan Schürer
    • Untertitel Schweizer Vergangenheitsbewältigung zwischen Wiedergutmachung und Politik mit der Geschichte
    • Gewicht 859g
    • Herausgeber Chronos Verlag
    • Anzahl Seiten 472
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Sonstige Jura-Bücher

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