Die Vollstreckbarkeit und ihr Beweis gem. Art. 31 und 47 Nr. 1 EuGVÜ.

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Details

Die Freizügigkeit zivilrechtlicher Entscheidungen, d. h. ihre Vollstreckung über die Staatsgrenzen hinweg, wird durch das EuGVÜ und durch das Luganer Übereinkommen sehr erleichtert. Doch auch in dem stark vereinfachten Verfahren, in dem die Vollstreckung im ausländischen Staat aufgrund dieser Abkommen bewilligt wird, muß nach Maßgabe des Art. 31 EuGVÜ/LugÜ geprüft werden, ob die Entscheidung in dem Vertragsstaat, in dem sie ergangen ist, vollstreckbar ist. Nach Art. 47 Nr. 1 EuGVÜ/LugÜ hat die die Zwangsvollstreckung betreibende Partei die Urkunden vorzulegen, aus denen sich ergibt, daß die Entscheidung vollstreckbar ist. Für die praktische Handhabung ist die Abgrenzung dessen, was zu den Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit gehört, von erheblicher Bedeutung. Die Beurteilung wird maßgeblich durch die großen Unterschiede erschwert, die nach den Rechten der einzelnen Vertragsstaaten sowohl bei der Zubilligung als auch bei den als Nachweis der Vollstreckbarkeit in Betracht kommenden Bescheinigungen bestehen. Für die Länder Deutschland, Frankreich, England, Schweiz und Österreich wird dargestellt, welche Vollstreckungsvoraussetzungen des Urteilsstaates zur Vollstreckbarkeit i. S. des EuGVÜ gehören und welche nur den Vollstreckungsverfahren des Urteilsstaates zuzurechnen sind. So wird vor allem die Bedeutung der Vollstreckungsklausel und der vergleichbaren ausländischen Erscheinungen als Vollstreckbarkeitsvoraussetzung bzw. Vollstreckbarkeitsnachweis dargestellt. Fraglich ist, ob die Vollstreckungsklausel oder die entsprechenden ausländischen Erscheinungen überhaupt eine Vollstreckbarkeitsvoraussetzung oder nicht vielmehr dem nationalen Vollstreckungsverfahren zuzurechnen sind. In der Praxis zeigt sich teilweise eine falsche Übung. Den besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen bei der Rechtsnachfolge, Zug um Zug-Vollstreckung und beim einstweiligen Rechtsschutz sind eigene Kapitel gewidmet.

Inhalt
Inhaltsübersicht: 1. Einführung - 2. Grundlagen: Definition der Vollstreckbarkeit - Abgrenzung des Erkenntnis- vom Zwangsvollstreckungsverfahren - Bedeutung des nationalen Vollstreckungszulassungsverfahrens - »Vollstreckbarkeit« trotz Einstellung der Zwangsvollstreckung bzw. Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung im Urteilsstaat? - Beweiserleichterung - 3. Rahmenbedingungen: Frankreich - England - Schweiz - Österreich - 4. Die allgemeinen Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen: Deutschland - Frankreich - England - Schweiz - Österreich - 5. Besondere Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen: Vollstreckbarkeit für und gegen Rechtsnachfolger - Zug um Zug-Vollstreckung - 6. Einstweiliger Rechtsschutz: Frankreich - England - Schweiz - Österreich - 7. Schluß - Zusammenfassung - Ausblick - Literaturverzeichnis

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783428091508
    • Features Dissertationsschrift
    • Auflage 98001 A. 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Genre Internationales Recht
    • Lesemotiv Verstehen
    • Größe H233mm x B157mm x T14mm
    • Jahr 1998
    • EAN 9783428091508
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-428-09150-8
    • Veröffentlichung 07.04.1998
    • Titel Die Vollstreckbarkeit und ihr Beweis gem. Art. 31 und 47 Nr. 1 EuGVÜ.
    • Autor Axel Keßler
    • Untertitel Schriften zum Prozessrecht 137
    • Gewicht 393g
    • Herausgeber Duncker & Humblot
    • Anzahl Seiten 253

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