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Die Zuständigkeits- abgrenzung von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
Details
Das Betriebsverfassungsrecht verpflichtet den Arbeitgeber, vor der Umsetzung einer Betriebsänderung mit der zuständigen Arbeitnehmervertretung einen Interessenausgleich sowie einen Sozialplan zu verhandeln. Betreffen die geplanten Maßnahmen mehrere Betriebe eines Unternehmens, so stellt sich die Frage, welche Arbeitnehmervertretung zu beteiligen ist die einzelnen Betriebsräte oder der Gesamtbetriebsrat? Für die Praxis bedarf es insoweit konkreter Abgrenzungskriterien, denn gerade bei Betriebsänderungen sind eine zügige Umsetzung der Maßnahmen sowie eine effektive Vertretung der Arbeitnehmerinteressen von grundlegender Bedeutung. Im Rahmen dieser Arbeit wurden deshalb Kriterien für die Zuständigkeitsabgrenzung sowohl bezüglich des Interessenausgleichs als auch des Sozialplans entwickelt. Ausgangspunkt waren der jeweilige Regelungsgegenstand sowie der Regelungszweck beider Instrumente.
Autorentext
Nargisa Wolter-Roßteutscher studierte von 1998 bis 2002 an der Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Nach dem zweiten Staatsexamen begann sie ihre berufliche Laufbahn als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei der Sozietät CMS Hasche Sigle in Stuttgart. Berufsbegleitend promovierte sie von 2007 bis 2009 an der Universität Jena.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783861940227
- Sprache Deutsch
- Größe H220mm x B150mm x T16mm
- Jahr 2010
- EAN 9783861940227
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-86194-022-7
- Veröffentlichung 15.07.2010
- Titel Die Zuständigkeits- abgrenzung von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
- Autor Nargisa Wolter-Roßteutscher
- Untertitel Eine Entwicklung von Abgrenzungskriterien bei Betriebsnderungen
- Gewicht 393g
- Herausgeber Saarbrücker Verlag für Rechtswissenschaften
- Anzahl Seiten 252
- Genre Arbeits- & Sozialrecht