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Die Zustellung einer «punitive damages»-Sammelklage an beklagte deutsche Unternehmen
Details
Seit der Napster-Entscheidung des BVerfG versuchen deutsche Unternehmen immer wieder einem US-Verfahren zu entgehen, indem sie schon die Annahme einer US-Klageschrift verweigern und gegen die Zustellungsanordnung vorgehen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Verteidigungsstrategie Erfolg versprechend ist. Schwerpunktmäßig wird erörtert, ob und wann eine US-Sammelklage, die auf Zahlung exorbitant hohen Strafschadensersatzes gerichtet ist, nach dem Haager Zustellungsübereinkommen zugestellt werden muss. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht der Anwendungsbereich der Art. 1 Abs.1, 13 Abs. 1 HZÜ. Daneben bilden die Eigenheiten des US-Zustellungsrechts einen weiteren Hauptaspekt der Untersuchung. Umfassend geprüft werden die alternativen Zustellungsformen nach US-Prozessrecht, die neben dem HZÜ zur Anwendung kommen können.
Autorentext
Der Autor: Amir-Said Ghassabeh studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und an der Pariser Fakultät Paris I Panthéon-Sorbonne. Sein Referendariat abvolviert er am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Neben einigen Online-Veröffentlichungen im Bereich des Internationalen Wirtschaftsrechts ist der Verfasser Co-Autor eines Studienlehrbuches.
Klappentext
Seit der Napster-Entscheidung des BVerfG versuchen deutsche Unternehmen immer wieder einem US-Verfahren zu entgehen, indem sie schon die Annahme einer US-Klageschrift verweigern und gegen die Zustellungsanordnung vorgehen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Verteidigungsstrategie Erfolg versprechend ist. Schwerpunktmäßig wird erörtert, ob und wann eine US-Sammelklage, die auf Zahlung exorbitant hohen Strafschadensersatzes gerichtet ist, nach dem Haager Zustellungsübereinkommen zugestellt werden muss. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht der Anwendungsbereich der Art. 1 Abs.1, 13 Abs. 1 HZÜ. Daneben bilden die Eigenheiten des US-Zustellungsrechts einen weiteren Hauptaspekt der Untersuchung. Umfassend geprüft werden die alternativen Zustellungsformen nach US-Prozessrecht, die neben dem HZÜ zur Anwendung kommen können.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Ursachen und Probleme des erhöhten Prozessrisikos in den USA Klägerfreundliches US-Recht: American Rule of Costs, contingent fee, class actions, pre-trial discovery, jury trial, punitive damages Entscheidungszuständigkeit der Bundesgerichte für Sammelklagen mit ausländischer Beteiligung Zustellung einer punitive damages-Sammelklage an deutsche Unternehmen Auslandszustellung nach Rule 4 (f) der Federal Rules of Civil Procedure (FRCivP) Zustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen Sachlicher Anwendungsbereich nach Art. 1 Abs. 1 HZÜ Ablehnung der Zustellungserledigung nach Art. 13 Abs. 1 HZÜ Alternative Formen der Auslandszustellung nach Rule 4 (f) FRCivP Inlandszustellung nach Rule 4 (h) (1) FRCivP Unzulässige Umgehung des Haager Zustellungsübereinkommens.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631589847
- Auflage 09001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Genre Internationales Recht
- Größe H216mm x B153mm x T22mm
- Jahr 2009
- EAN 9783631589847
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-631-58984-7
- Veröffentlichung 17.04.2009
- Titel Die Zustellung einer «punitive damages»-Sammelklage an beklagte deutsche Unternehmen
- Autor Amir-Said Ghassabeh
- Untertitel Zugleich ein Beitrag zum «unnötigen» transatlantischen Justizkonflikt
- Gewicht 568g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 324