Die Zustellung einer «punitive damages»-Sammelklage an beklagte deutsche Unternehmen

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Seit der Napster-Entscheidung des BVerfG versuchen deutsche Unternehmen immer wieder einem US-Verfahren zu entgehen, indem sie schon die Annahme einer US-Klageschrift verweigern und gegen die Zustellungsanordnung vorgehen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Verteidigungsstrategie Erfolg versprechend ist. Schwerpunktmäßig wird erörtert, ob und wann eine US-Sammelklage, die auf Zahlung exorbitant hohen Strafschadensersatzes gerichtet ist, nach dem Haager Zustellungsübereinkommen zugestellt werden muss. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht der Anwendungsbereich der Art. 1 Abs.1, 13 Abs. 1 HZÜ. Daneben bilden die Eigenheiten des US-Zustellungsrechts einen weiteren Hauptaspekt der Untersuchung. Umfassend geprüft werden die alternativen Zustellungsformen nach US-Prozessrecht, die neben dem HZÜ zur Anwendung kommen können.

Autorentext

Der Autor: Amir-Said Ghassabeh studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und an der Pariser Fakultät Paris I Panthéon-Sorbonne. Sein Referendariat abvolviert er am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Neben einigen Online-Veröffentlichungen im Bereich des Internationalen Wirtschaftsrechts ist der Verfasser Co-Autor eines Studienlehrbuches.


Klappentext

Seit der Napster-Entscheidung des BVerfG versuchen deutsche Unternehmen immer wieder einem US-Verfahren zu entgehen, indem sie schon die Annahme einer US-Klageschrift verweigern und gegen die Zustellungsanordnung vorgehen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Verteidigungsstrategie Erfolg versprechend ist. Schwerpunktmäßig wird erörtert, ob und wann eine US-Sammelklage, die auf Zahlung exorbitant hohen Strafschadensersatzes gerichtet ist, nach dem Haager Zustellungsübereinkommen zugestellt werden muss. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht der Anwendungsbereich der Art. 1 Abs.1, 13 Abs. 1 HZÜ. Daneben bilden die Eigenheiten des US-Zustellungsrechts einen weiteren Hauptaspekt der Untersuchung. Umfassend geprüft werden die alternativen Zustellungsformen nach US-Prozessrecht, die neben dem HZÜ zur Anwendung kommen können.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Ursachen und Probleme des erhöhten Prozessrisikos in den USA Klägerfreundliches US-Recht: American Rule of Costs, contingent fee, class actions, pre-trial discovery, jury trial, punitive damages Entscheidungszuständigkeit der Bundesgerichte für Sammelklagen mit ausländischer Beteiligung Zustellung einer punitive damages-Sammelklage an deutsche Unternehmen Auslandszustellung nach Rule 4 (f) der Federal Rules of Civil Procedure (FRCivP) Zustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen Sachlicher Anwendungsbereich nach Art. 1 Abs. 1 HZÜ Ablehnung der Zustellungserledigung nach Art. 13 Abs. 1 HZÜ Alternative Formen der Auslandszustellung nach Rule 4 (f) FRCivP Inlandszustellung nach Rule 4 (h) (1) FRCivP Unzulässige Umgehung des Haager Zustellungsübereinkommens.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631589847
    • Auflage 09001 A. 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Genre Internationales Recht
    • Größe H216mm x B153mm x T22mm
    • Jahr 2009
    • EAN 9783631589847
    • Format Fester Einband
    • ISBN 978-3-631-58984-7
    • Veröffentlichung 17.04.2009
    • Titel Die Zustellung einer «punitive damages»-Sammelklage an beklagte deutsche Unternehmen
    • Autor Amir-Said Ghassabeh
    • Untertitel Zugleich ein Beitrag zum «unnötigen» transatlantischen Justizkonflikt
    • Gewicht 568g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 324

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