Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 108

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Keine ausführliche Beschreibung für "ENTSCH. D. REICHSGER. IN ZIVILSACHEN BD. 108 ERGZ0" verfügbar.

Frontmatter -- Inhalt -- 1. Motivschutz im Warenzeichenrecht. Hat der wegen Verletzung des Zeichenrechts oder des Ausstattungsschutzes zum Schadensersatz Verpfsichtete Auskunft über den durch seine Zuwiderhandlung erzielten Gewinn zu erteilen -- 2. Umbildung des eingetragenen Wortzeichens zum freien Warennamen -- 3. Ehescheidung wegen böslicher Verlassung. Geschlechtsverkehr der Ehegatten während des Jahres nach Rechtskraft des Herstellungsurteils -- 4. Verteilung der Patronatslasten nach Zerteilung des Patronatsguts. Bedarf der Abgabenregullerungsplan der Genehmigung der geistlichen Oberen? -- 5. Kartell in Form einer G. m. b. H. Unkündbarkeit der Verpflichtung des Mitgliedes zur Ablieferung seiner Produktion an die G. m. b. H. Einfluß des g 17 KO. beim Konkurs des Mitgliedes. Übergang der Lieferungspflicht auf den Rechtsnachfolger des Mitgliedes. Auskunstspsflicht bei Vertragsverletzung -- 6. Findet Eigentumserwerb des Käufers an der ihm übersandten, unter Vorbehalt der Untersuchung angenommenen, dann aber verspätet zur Verfügung gestellten Ware statt? Hat der Vollzug der Wandlung dingliche Wirkungen? -- 7. Verhältnis des Gründerbezugsrechts zur Ausgabe sogenannter Gratisaktien. Kann die Generalversammlung eine Neufassung der das Gründerbezugsrecht betreffenden Satzungsbestimmung beschließen? -- 8. Warenzeichen. Umfang des Zeichenschutzes. Defenstvzeichen. Vorratszeichen. Firmenmarke. Berufung auf Ausstattungsschutz gegenüber der Klage aus 8 9 Ziff. 2 WZG -- 9. Verjährung von Rentenansprüchen aus dem Reichshaftpflichtgesetz. Unierbrechung der Verjährung durch Klagerhebung auch hinsichtlich der erst im Lauf des Rechtsstreit- wegen der Geldentwertung mehrgesorderten Beträge -- 10. Anfechtbarkeit von Kapitalerhöhungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft. Hat der Aktionär nach erfolgreicher Anfechtung gegen die Gesellschaft Anspruch auf Herbeiführung der Löschung der den Beschluß betreffenden Handelsregistereinträge -- 11. Wem stehen das Eigentum und sonstige Rechte an photographischen Platten zu, auf denen ein Photograph im Auftrage eines Künstlerbesten Bildhauerarbeiten im Lichtbild sestgehalten hat? -- 12. Umfang der Vertretunsbesugnis desjenigen, der in einem Laden angestellt ist -- 13. Abnahme und Ablieferung im Sinne der Eisenbahnverkehrsordnung. In Erwartung der Leistung ausgestellte Quittung. Haftung der Eisenbahn bei Annahmeverzug des Empfängers des Frachtguts -- 14. Zweimaliger Verkauf derselben Sache. Schadenersatzpflicht des späteren Käufers bei planmäßigem Zusammenwirken mit dem Verkäufer zur Vereitelung des Rechts des ersten Käufer -- 15. Sind Vereinbarungen, die eine rechtsgeschäftliche Verfügung über schuldrechtliche Auslastungsansprüche enthalten, der Formvorschrift des g 813 BGB. unterworfen -- 16. Urheberrecht an einem Schriftwerk. Bloße Gehilsentätigkeit im Gegensatz zu eigenartiger selbständiger Schöpfung. Begriff des Schriftwerks. Vervielfältigung-recht wesentliche- Erfordernis eines Verlagsvertrag? -- 17. Reichsstedlungegesetz. Mitteilung des Vertragsinhalts durch Übersendung einer Bertragsurkunde. Auskunftspflic -- 18. Fristbestimmung aus § 826 BGB. zur Entgegennahme der Auftastung. Bedarf es dabei der Bezeichnung eine- bestimmten Auflastungsterminoder der ausdrücklichen Erklärung der Bereitwilligkeit zur Vereinbarung eines solchen? -- 19. Anwendbarkeit der Vorschriften über Grundstücke auf das Erbbaurecht. Enteignung eines Erbbaurechts auf Grund der Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 -- 20. Ist bei gleichzeitiger Veräußerung eines Grundstücks und des darauf betriebenen Geschäfts das für die Übertragung des letzteren gewährte Entgelt bei der Feststellung des Veräußerungspreises nach § 8 des Zuwachssteuergesetzes vom 14. Februar 1911 zu berücksichtigen? -- 21. Ist die Nichtbeachtung der Geldentwertung im Berufungsurteil auch von Amts wegen in der Revistonsinstanz zu berücksichtigen? -- 22. Zwischenbenutzungsr

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783112336175
    • Editor Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft
    • Sprache Deutsch
    • Auflage Reprint 2020
    • Größe H236mm x B160mm x T32mm
    • Jahr 1924
    • EAN 9783112336175
    • Format Fester Einband
    • ISBN 978-3-11-233617-5
    • Veröffentlichung 31.12.1924
    • Titel Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 108
    • Untertitel Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen 108
    • Gewicht 862g
    • Herausgeber De Gruyter
    • Anzahl Seiten 463
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Sonstige Jura-Bücher

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