Gefängnisarchitektur und Strafvollzugsgesetz
Details
Der Freiheitsentzug bildet die aktuell härteste, den Täter am meisten belastenderechtliche Interventionsform, in welcher der repressive Gehalt des Strafrechts amdeutlichsten zum Ausdruck kommt: Nicht nur das Strafübel als solches, sondern auchdie soziale Stigmatisierung trifft den Strafgefangenen sozusagen als doppelter Bann derGesellschaft. Den Ausgangspunkt für die Art und Weise der Vollziehung desFreiheitsentzugs stellt die Orientierung an einem Vollzugsziel dar. Ob dieses dannverwirklicht wird, hängt nicht zuletzt von den baulichen Gegebenheiten derVollzugseinrichtungen ab.Wer von modernen Justizvollzuganstalten spricht, beschreibt den deutschen Vollzug häufig mit dem Begriff ,,Hotelvollzug". Was aber ist nun wirklich Fakt? Sollte man die modernenJustizvollzugsanstalten korrekterweise als ,,steingewordene Riesenirrtümer" oder besserdoch als ,,Hotels" einordnen? Orientiert sich der Vollzugsbau am Vollzugsziel derResozialisierung? Ist in den alten Anstalten nur ein Verwahrvollzug zu realisieren beziehungsweise inwiefern können die Zielsetzungen des Strafvollzugsgesetzes in denAnstaltsbauten aus der Zeit vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes erfüllt werden?
Autorentext
Dr. Katja Fennel LL.M., Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Galway (Irland), Leicester (England) und Utrecht (Niederlande).
Klappentext
Der Freiheitsentzug bildet die aktuell härteste, den Täter am meisten belastende rechtliche Interventionsform, in welcher der repressive Gehalt des Strafrechts am deutlichsten zum Ausdruck kommt: Nicht nur das Strafübel als solches, sondern auch die soziale Stigmatisierung trifft den Strafgefangenen sozusagen als doppelter Bann der Gesellschaft. Den Ausgangspunkt für die Art und Weise der Vollziehung des Freiheitsentzugs stellt die Orientierung an einem Vollzugsziel dar. Ob dieses dann verwirklicht wird, hängt nicht zuletzt von den baulichen Gegebenheiten der Vollzugseinrichtungen ab. Wer von modernen Justizvollzuganstalten spricht, beschreibt den deutschen Vollzug häufig mit dem Begriff ,,Hotelvollzug". Was aber ist nun wirklich Fakt? Sollte man die modernen Justizvollzugsanstalten korrekterweise als ,,steingewordene Riesenirrtümer" oder besser doch als ,,Hotels" einordnen? Orientiert sich der Vollzugsbau am Vollzugsziel der Resozialisierung? Ist in den alten Anstalten nur ein Verwahrvollzug zu realisieren beziehungsweise inwiefern können die Zielsetzungen des Strafvollzugsgesetzes in den Anstaltsbauten aus der Zeit vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes erfüllt werden?
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783836451758
- Sprache Deutsch
- Genre Recht
- Größe H224mm x B153mm x T25mm
- Jahr 2013
- EAN 9783836451758
- Format Kartonierter Einband (Kt)
- ISBN 978-3-8364-5175-8
- Titel Gefängnisarchitektur und Strafvollzugsgesetz
- Autor Katja Fennel
- Untertitel Anspruch und Wirklichkeit am Beispiel des hessischen Vollzugs
- Gewicht 580g
- Herausgeber VDM Verlag Dr. Müller e.K.
- Anzahl Seiten 380