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Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes «Nullum crimen nulla poena sine lege» im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983
Details
Der Codex Iuris Canonici von 1983 droht in c. 1399 eine Strafe für jede schwere Gesetzesverletzung, die zu einem Ärgernis führt, an. Eine derartige Generalklausel ist im staatlichen Strafrecht undenkbar. Die Gründe, die hierfür in erster Linie genannt werden, die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip, sind auf die katholische Kirche allerdings nicht übertragbar. Weder kennt die Kirche eine Gewaltenteilung noch eine im weltlichen Sinne demokratische Verfassungsordnung. Obwohl diese Vorschrift auch unter Kanonisten nicht unumstritten ist, wurde sie in den Kodex aufgenommen, um der Kirche die Möglichkeit zu geben, auf ein Fehlverhalten von Gläubigen ggf. auch ohne ausdrückliche gesetzliche Androhung mit strafrechtlichen Mitteln reagieren zu können. Diese Regelung ist nur erklärbar vor der Tatsache, dass dem geschriebenen Recht in der katholischen Kirche eine geringere Bedeutung zukommt als im weltlichen Bereich. Nicht die Sicherung einer sozialen Ordnung und der Rechte des Einzelnen stehen im Mittelpunkt der kirchlichen Gesetze, sondern der Verkündigungsauftrag der Kirche.
Autorentext
Der Autor: Bernd Eicholt wurde 1961 in Hannover geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln (1981-1986) war er Referendar im OLG Bezirk Köln (1987-1990). Seit 1990 ist er im Bundesministerium des Innern sowie in dessen Geschäftsbereich als Verwaltungsjurist tätig.
Zusammenfassung
«Die Arbeit basiert auf einem breiten Quellen- und Literaturmaterial. Sie ist sachlich ausgewogen, argumentativ nachvollziehbar geschrieben und formal gut durchstrukturiert. Man erfährt sehr viel über den im weltlichen wie im kirchlichen Recht wichtigen Grundsatz 'nullum crimen nulla poena sine lege'. Die Arbeit ist als rechtsvergleichende Arbeit zweier ganz unterschiedlicher Rechtssysteme als wirklich gelungen anzuerkennen.» (Heinrich J.F. Reinhardt, De Processibus Matrimonialibus)
Inhalt
Aus dem Inhalt: Einleitung und Darstellung des geschichtlichen Hintergrunds des Nullum-crimen-Satzes im kanonischen Recht - Der Nullum-crimen-Satz im CIC/1917 sowie im CIC/1983 - Die für die Legitimation des Nullum-crimen-Satzes und seine Durchbrechung maßgeblichen Rechtsprinzipien - Tatbestandliche Voraussetzungen des c. 1399 CIC/1983 und Unterschiede zu c. 2222 § 1 CIC/1917.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631553244
- Auflage 06001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H210mm x B148mm x T15mm
- Jahr 2006
- EAN 9783631553244
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-55324-4
- Veröffentlichung 24.07.2006
- Titel Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes «Nullum crimen nulla poena sine lege» im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983
- Autor Bernd Eicholt
- Untertitel Insbesondere in c. 1399 CIC/1983
- Gewicht 339g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 258
- Lesemotiv Verstehen