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Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen
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PEKCAPQN742
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Details
Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungen in den Anmerkungen -- Einteilung -- Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen -- Der Verband der Schuldverschreibungsbesitzer. § 1 -- Auflösung des Verbandes. § 2 -- Berufung der Gläubigerversammlung. §§ 37 -- Abhaltung der Gläubigerversammlung. §§ 810 -- Verzicht auf Gläubigerrechte. §§ 1113 -- Die Vertreter der Gläubiger. §§ 1417 -- Konkurs des Schuldners. §§ 18, 19 -- Beschränkung der Vertragsfreiheit. § 20 -- Strafvorschriften. §§ 2123 -- Schuldverschreibungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes. § 24 -- Schuldverschreibungen von Eisenbahnen. § 25 -- Inkrafttreten des Gesetzes. Anwendbarkeit auf vorher ausgegebene Schuldverschreibungen. § 26 -- Sachregister -- Backmatter
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783111265407
- Auflage 2. Aufl. Reprint 2013
- Editor Ernst Trendelenburg
- Sprache Deutsch
- Genre Recht
- Größe H196mm x B125mm x T15mm
- Jahr 1915
- EAN 9783111265407
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-11-126540-7
- Titel Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen
- Autor Heinrich Göppert
- Untertitel Vom 4. Dezember 1899 ; In der Fassung des Gesetzes vom 14. Mai 1914 ; Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister
- Gewicht 267g
- Herausgeber De Gruyter
- Anzahl Seiten 156
- Lesemotiv Verstehen
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