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Graffiti als kriminologisches und strafrechtsdogmatisches Problem
Details
Angesichts einer kriminologisch dokumentierten deutlichen Zunahme des Phänomens der Graffiti und seiner negativen Begleitfolgen stellt sich die Frage nach einer Änderung der Sachbeschädigungstatbestände des Strafgesetzbuchs. Die strafrechtliche Erfassung von Graffiti stößt nach geltendem Recht auf dogmatische Schwierigkeiten. Dies gilt vor allem für die kritisch gewürdigten Fälle «mittelbarer» Substanzverletzungen durch Wiederherstellungsschäden. Grundlegende strafrechtliche Prinzipien und rechtsvergleichende Aspekte stehen der Bejahung der Zweckmäßigkeit einer Gesetzesänderung zur effektiveren Erfassung der Graffitikriminalität nicht entgegen. Unter Diskussion aktueller Gesetzgebungsvorschläge wird am Ende ein Vorschlag zur möglichen Ausgestaltung der §§ 303, 303 c, 304 StGB formuliert.
Autorentext
Der Autor: Ingmar Wolf wurde 1977 in Ulm geboren. Von 1997 bis 2003 absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg sowie am University College London. Seit 2003 ist der Autor Rechtsreferendar in Augsburg. Die Promotion erfolgte 2004.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Bestandsaufnahme zur Thematik Graffiti und Sachbeschädigung, Zusammenhang mit der Kunstfreiheit des Grundgesetzes, kriminologische und strafprozessuale Einordnung Dogmatik des Beschädigungsbegriffs im Rahmen der Sachbeschädigungstatbestände Rechtsvergleichender Überblick Zweckmäßigkeit einer Änderung der Sachbeschädigungstatbestände Ausgestaltung einer Gesetzesänderung mit Diskussion möglicher Formulierungen der §§ 303, 303 c, 304 StGB.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631530887
- Auflage 04001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Genre Steuerrecht
- Größe H210mm x B148mm x T16mm
- Jahr 2004
- EAN 9783631530887
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-53088-7
- Veröffentlichung 06.10.2004
- Titel Graffiti als kriminologisches und strafrechtsdogmatisches Problem
- Autor Ingmar Wolf
- Gewicht 361g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 276