"Handgeschöpft"

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Details

Die Konkurrenz am Schokoladenmarkt
schläft nicht. Dessen ist sich auch die
Schokoladenmanufaktur Zotter bewusst, spätestens
seit es eine große Anzahl von Konkurrenten gibt, die
wie Zotter handgeschöpfte Schokoladen vertreiben.
Auch wenn Josef Zotter der Pionier
unter handgeschöpften Schokoladen ist, kann er
diesen Zusatz aufgrund des beschreibenden Charakters
nicht als Marke registrieren lassen. Einzig der
Nachweis von Verkehrsgeltung könnte Dritte daran
hindern, den selben Zusatz für deren Erzeugnisse zu
verwenden. Diese Arbeit befasst sich mit der
Thematik der Verkehrsgeltung, welche Auskunft über
eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft
eines an sich nicht registrierbaren Zeichens geben
soll. Sowohl aus rechtlicher wie auch aus
wirtschaftlicher Sicht sollen theoretische Aspekte
praktisch dargestellt werden. Anhand der erworbenen
Kenntnisse wird im Rahmen dieser Arbeit ein
empirisches Exempel statuiert, welches zumindest
beispielhaft darstellen soll, wie
unterscheidungskräftig der von Zotter verwendete
Zusatz handgeschöpft ist. Daraus
resultierende markenrechtliche Möglichkeiten werden
abschließend erläutert.

Autorentext

Monika Walch, geboren 1985, ist Studentin des Masterstudienganges "International Management" an der Fachhochschule JOANNEUM in Graz. Im Jahr 2008 absolvierte sie anhand der gegenständlichen Arbeit ihr Bakkalaureatsstudium an der selben Institution im Bereich "Management internationaler Geschäftsprozesse".


Klappentext

Die Konkurrenz am Schokoladenmarkt schläft nicht. Dessen ist sich auch die Schokoladenmanufaktur Zotter bewusst, spätestens seit es eine große Anzahl von Konkurrenten gibt, die wie Zotter "handgeschöpfte" Schokoladen vertreiben. Auch wenn Josef Zotter der Pionier unter "handgeschöpften" Schokoladen ist, kann er diesen Zusatz aufgrund des beschreibenden Charakters nicht als Marke registrieren lassen. Einzig der Nachweis von Verkehrsgeltung könnte Dritte daran hindern, den selben Zusatz für deren Erzeugnisse zu verwenden. Diese Arbeit befasst sich mit der Thematik der Verkehrsgeltung, welche Auskunft über eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft eines an sich nicht registrierbaren Zeichens geben soll. Sowohl aus rechtlicher wie auch aus wirtschaftlicher Sicht sollen theoretische Aspekte praktisch dargestellt werden. Anhand der erworbenen Kenntnisse wird im Rahmen dieser Arbeit ein empirisches Exempel statuiert, welches zumindest beispielhaft darstellen soll, wie unterscheidungskräftig der von Zotter verwendete Zusatz "handgeschöpft" ist. Daraus resultierende markenrechtliche Möglichkeiten werdenabschließend erläutert.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783639137750
    • Sprache Deutsch
    • Größe H220mm x B150mm x T5mm
    • Jahr 2009
    • EAN 9783639137750
    • Format Kartonierter Einband (Kt)
    • ISBN 978-3-639-13775-0
    • Titel "Handgeschöpft"
    • Autor Monika Walch
    • Untertitel Die Verkehrsgeltung dieses Begriffes im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Sinn für die Schokoladen Manufaktur Zotter GmbH
    • Gewicht 130g
    • Herausgeber VDM Verlag
    • Anzahl Seiten 76
    • Genre Wirtschaft

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