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Internationales Deliktsrecht der Rom II-VO und die Haftung für reine Vermögensschäden
Details
Diese Arbeit untersucht das Deliktsstatut der Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) zur Vereinheitlichung des Europäischen Internationalen Deliktsrechts. Dabei wird insbesondere die Regelanknüpfung in Art. 4 Abs. 1 beschrieben und die Frage erörtert, ob die darin vom Verordnungsgeber gewählte Anknüpfung an den Erfolgsort für die relevanten Fälle der reinen Vermögensschädigungen zu kollisionsrechtlich vertretbaren Ergebnissen führen kann. Hierzu wird die bisherige EuGH-Rechtsprechung zur gerichtsstandsbegründeten Erfolgsortbestimmung dargestellt und schließlich eine eigene Erfolgsortbestimmung vorgeschlagen, welche nach der schädigenden Verfügung differenziert.
Autorentext
Tim Odendahl studierte von 2002 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Im Anschluss an das Promotionsstudium an der Universität zu Köln absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Köln mit Stationen in New York und London. Seit 2011 ist er in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf tätig.
Inhalt
Inhalt: Rom II-Verordnung Deliktsstatut Erfolgsortbestimmung bei reinen Vermögensschäden.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631620861
- Features Dissertationsschrift
- Auflage 11001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Genre Internationales Recht
- Lesemotiv Verstehen
- Größe H210mm x B148mm x T16mm
- Jahr 2011
- EAN 9783631620861
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-62086-1
- Veröffentlichung 23.12.2011
- Titel Internationales Deliktsrecht der Rom II-VO und die Haftung für reine Vermögensschäden
- Autor Tim Odendahl
- Gewicht 364g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 278