Wir verwenden Cookies und Analyse-Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern und für Marketingzwecke. Wenn Sie fortfahren, diese Seite zu verwenden, nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden sind. Zur Datenschutzerklärung.
Internetquellen im Zivilprozess
Details
Internetquellen spielen in der Praxis der deutschen Zivilgerichte eine wichtige Rolle. Gleichzeitig sind die Grundlagen und Voraussetzungen ihrer Berücksichtigung weitgehend ungeklärt. Vielfach wird das Rechtsinstitut der Offenkundigkeit gemäß § 291 ZPO herangezogen, um gerichtliche Internetrecherchen zu legitimieren. Dem widerspricht Georg Haas anhand einer umfassenden Auslegung der Vorschrift und zeigt auf, dass die Berücksichtigung von Internetquellen grundsätzlich im Rahmen des Beweisverfahrens zu erfolgen hat. Auf dieser Grundlage kann sich eine Befugnis des Gerichts zu Internetrecherchen insbesondere aus den Regeln über die Beweisaufnahme von Amts wegen ergeben. Diese Befunde werden durch eine rechtsvergleichende Untersuchung des US-amerikanischen Zivilprozessrechts erhärtet. Zudem zeigen die Erkenntnisse aus dem Bereich der Kognitionspsychologie, dass unbeschränkte richterliche (Internet-)Recherchen erhebliche Risiken bergen.
Autorentext
Georg Alexander Haas ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.
Inhalt
Internetquellen in der Praxis.- Berücksichtigung von Internetquellen.- Selbstständige Internetrecherche des Gerichts.- Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Zivilprozessrecht.<p
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783658272555
- Sprache Deutsch
- Auflage 19001 A. 1. Auflage 2019
- Größe H210mm x B148mm x T16mm
- Jahr 2019
- EAN 9783658272555
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-658-27255-5
- Veröffentlichung 02.08.2019
- Titel Internetquellen im Zivilprozess
- Autor Georg Alexander Haas
- Untertitel Juridicum - Schriften zum Zivilprozessrecht
- Gewicht 381g
- Herausgeber Springer Fachmedien Wiesbaden
- Anzahl Seiten 274
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Öffentliches Recht