Kartellrechtliche Vermutungen bei Art. 101 AEUV

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Leon Burkhart studies three presumptions which facilitate finding evidence in European competition law of whether and how long an undertaking participated in a cartel. In addition he deals with the means of rebutting the presumptions should the undertaking publicly distance itself, report itself to the authorities, provide proof of an independent market conduct or present other evidence.

Die Europäische Kommission macht bei dem Nachweis kartellrechtlicher Zuwiderhandlungen im Sinne von Art.101 AEUV regelmäßig von Vermutungen Gebrauch. Mit jeder weiteren rückt sie die Aufklärung des Sachverhalts zunehmend in den Schatten der effektiven Kartellrechtsverfolgung, da sie eine beweiserhebliche Tatsache nicht unmittelbar feststellt, sondern nur annimmt. Das geschieht, obwohl im europäischen Kartellrecht das dogmatische Rüstzeug fehlt, um den Anwendungsbereich, die Widerlegung und Rechtfertigung einer Vermutung rechtssicher zu beurteilen. Im Wege einer vergleichenden Betrachtung des deutschen Beweisrechts beschreibt Leon Burkhart tatsächliche und normative Vermutungen. Anhand dieser Qualifizierung untersucht er drei Vermutungen, die den Nachweis erleichtern, ob und wie lange ein Unternehmen an einem Kartell beteiligt war. Außerdem widmet er sich den Möglichkeiten ihrer Widerlegung wie zum Beispiel durch den Nachweis einer offenen Distanzierung oder eines unabhängigen Marktverhaltens.
Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis des Jahres 2023 der Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.

Autorentext
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz; 2018 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2019 LL.M. (University of Glasgow); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung der Universität Mainz; 2022 Promotion; Referendar im Landgerichtsbezirk Düsseldorf.

Inhalt
A. Der Gegenstand der Untersuchung
B. Der Gang der Untersuchung

1. Teil Die Beweislastverteilung und der Vermutungsbegriff im europäischen Kartellrecht
A. Die Verteilung der objektiven Beweislast unter der Verordnung 1/2003
B. Der Nachweis der Beteiligung an wettbewerbsbeschränkendem Verhalten und ihrer Dauer
C. Die Verschiebung der konkreten Beweisführungs- und Behauptungslast
D. Der Vermutungsbegriff
E. Zusammenfassung

2. Teil Die Beteiligungsvermutungen
A. Die Anwendung der Beteiligungsvermutungen im Hinblick auf die Begehungsformen einerZuwiderhandlung
B. Die Koordinierungsvermutung
C. Die Kausalitätsvermutung ("Anic-Vermutung")
D. Die Fortführungsvermutung
E. Die Wechselwirkungen zwischen den Beteiligungsvermutungen
F. Zusammenfassung

3. Teil Die Widerlegung der Beteiligungsvermutungen
A. Die Geltendmachung der Widerlegungsgründe
B. Die offene Distanzierung
C. Die Selbstanzeige bei den Kartellbehörden
D. Der Nachweis eines unabhängigen Marktverhaltens als Widerlegungsform
E. Die Vorlage sogenannter "anderer Beweise" als Widerlegungsform
F. Zusammenfassung

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783161618499
    • Auflage 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Genre Handels- & Wirtschaftsrecht
    • Größe H229mm x B152mm x T17mm
    • Jahr 2022
    • EAN 9783161618499
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-16-161849-9
    • Veröffentlichung 02.11.2022
    • Titel Kartellrechtliche Vermutungen bei Art. 101 AEUV
    • Autor Leon Burkhart
    • Untertitel Beginn und Ende der Beteiligung an einem Kartell
    • Gewicht 482g
    • Herausgeber Mohr Siebeck GmbH & Co. K
    • Anzahl Seiten 314
    • Lesemotiv Verstehen

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