Kommunale Verwaltung

CHF 119.15
Auf Lager
SKU
13GQ4AR3KJ3
Stock 1 Verfügbar
Geliefert zwischen Mo., 24.11.2025 und Di., 25.11.2025

Details

Hoheitliche und wirlschaftliche Verwaltung. Von Dr. Dr. Oskar Tiirk Honorarprofessor an der Universitat Kiiln.

  1. Begriffliche Unterscheidungen innerhalb der gemeindlichen Tatigkeit. I. Hoheitliche, obrigkeitliche und fiskalische Verwaltung. Die Gemeinden und Gemeindeverbande nehmen in ihrem ortlich begrenzten Verwaltungsbereich eine rechtlich unbeschrankte Anzahl von Aufgaben wahr. Sie dienen damit dem Gemeinwohl und erfiillen zugleich in der Regel einen bestimmten offentlichen Zweck. Bei dem groBten Teil ihrer Tatigkeit wirken sich diese MaBnahmen nicht nur zugunsten der Einwohner aus, sondern belasten diese auch in den verschiedensten Beziehungen. Nach dem eine Grundlage des freiheit lich demokratischen Staats bildenden Rechtsstaatsprinzipl bedarfjeder hoheitliche Eingriff in Freiheit und Vermogen des Biirgers der Ermachtigung durch ein formelles Gesetz. Da die Gemeinden gleichzeitig Rechtssubjekte des Privatrechts sind, konnen sie sich auch in vielen Fallen auf die Ebene des biirgerlichen Rechts begeben und durch zivilrechtliche Vertrage und sonstige privatrechtliche Rechts geschafte viele der ihnen gesetzten Zwecke erfiillen. Auf diesen verschiedenartigen Moglichkeiten der Betatigung der Gemeinden beruht es, daB man innerhalb der offentlichen Verwaltung die hoheitliche und fiskalische Verwaltung unterscheidet. Hoheitliche Verwaltung ist gemeindliche Tatigkeit dort, wo nach den in Deutschland bestehenden Gepflogenheiten Gemeinden und Biirger sich auf der Basis von rechtlicher Uber-und Unterordnung begegnen und wo daher das Offentliche Recht Anwendung findet. Der weitaus 2 3 groBte Teil gemeindlicher Tatigkeit ist hoheitlich Altere Juristen verbinden mit dem Wort "hoheitlich" vielfach noch die Vorstellung eines "Regierungsaktes".

    Autorentext
    Hans Peters ist Klinischer Psychologe, Sonder- und Heilpädagoge und war über 30 Jahre in einer großen Einrichtung für geistig behinderte Menschen tätig, zuletzt als Leiter der Abteilung Intensivbehandlung. Er arbeitet als Supervisor und Lehrtherapeut in der Niederländischen Vereinigung für Verhaltenstherapie sowie in der Flämischen Vereinigung für Klientenzentrierte Psychotherapie.

    Inhalt
    Einleitung: Hoheitliche und wirtschaftliche Verwaltung.- 1. Kapitel Die Allgemeine Verwaltung.- 2. Kapitel Kommunales Dienstrecht.- 3. Kapitel Schulverwaltung.- 4. Kapitel Kulturpflege.- 5. Kapitel Sozialverwaltung.- 6. Kapitel Gesundheitswesen.- 7. Kapitel § 70 Sport und Leibesübungen als kommunale Aufgabe.- 8. Kapitel Planungs-, Boden- und Baurecht.- 9. Kapitel Bau- und Wohnungswesen.- 10. Kapitel Wegerecht und ländlicher Straßenbau.- 11. Kapitel Das Polizeirecht in der Bundesrepublik Deutschland.- 12. Kapitel Kommunale Ordnungsverwaltung.- 13. Kapitel Förderung der Land- und Forstwirtschaft.- 14. Kapitel Wasserrecht und Wasserwirtschaft.- 15. Kapitel Personenstandswesen.- 16. Kapitel Gemeindeeinrichtungen.- Sachverzeichnis. Von Assessor Karl Heinz Hafels, Assistent beim Forschungsinstitut für Sozial- und Verwaltungswissenschaften an der Universität Köln.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783642869624
    • Auflage 1957
    • Editor Hans Peters
    • Sprache Deutsch
    • Größe H254mm x B178mm x T53mm
    • Jahr 2014
    • EAN 9783642869624
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-642-86962-4
    • Veröffentlichung 03.12.2014
    • Titel Kommunale Verwaltung
    • Untertitel Band I / II
    • Gewicht 1823g
    • Herausgeber Springer Berlin Heidelberg
    • Anzahl Seiten 954
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Rechts-Lexika

Bewertungen

Schreiben Sie eine Bewertung
Nur registrierte Benutzer können Bewertungen schreiben. Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie ein Konto.
Made with ♥ in Switzerland | ©2025 Avento by Gametime AG
Gametime AG | Hohlstrasse 216 | 8004 Zürich | Schweiz | UID: CHE-112.967.470