Lebensschutz am Lebensende.

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Details

Der Streit um die Tragfähigkeit der sogenannten Hirntodkonzeption, der in der Behauptung "Der Hirntod ist der Tod des Menschen" kulminierte, hat die Entstehung des Transplantationsgesetzes (TPG) stark beeinflußt. Auch nach Erlaß des TPG, das den hirntoten Menschen der Leiche gleichstellt, verstummen die Einwände gegen die von Medizin, Arzt- und Strafrechtslehre seit etwa dreißig Jahren favorisierte Hirntodkonzeption nicht. Mit den normativen Vorgaben des Lebensgrundrechts (Art. 2 II 1 GG) ist die Hirntodkonzeption unvereinbar. Sie widerspricht dem "offenen Menschenbild des Grundgesetzes", das die Reduktion menschlichen Lebens auf Kognitivität (Geistigkeitstheorie) oder Zerebralität (biologisch-zerebrale Theorie) verbietet. Dem trägt ein reformulierter Todesbegriff Rechnung. Die Gleichsetzung von Tod und Hirntod im TPG ist danach verfassungswidrig. Sie ist auch für das (Arzt-)Strafrecht abzulehnen. Dies gebietet die aus Art. 2 II 1 GG folgende grundrechtliche Schutzpflicht. Die Entnahme lebenswichtiger Organe bleibt gleichwohl möglich, wenn auch nur unter den strengen Voraussetzungen einer (grundrechtlich geschützten) Vorausverfügung über das Lebensende. Diese Erwägung ist für die grundrechtliche Bewertung anderer Problemlagen am Ende menschlichen Lebens folgenreich.

Klappentext

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Inhalt
Inhaltsübersicht: 1. Thema und Gang der Untersuchung: Was ist der Tod? Ein grundrechtliches Thema im strafrechtlichen Gewand - Aktuelle Problematisierung der Hirntodkonzeption - Die dogmatische Diskussion als Deutungskampf - Die Rechtswissenschaft als "eigentliche Rechtsquelle" des rechtlichen Todesbegriffs - Die Frage nach Leben und Tod als Problem des geltenden Rechts - Eine Untersuchung auf der Grenze: Zur einheitsstiftenden Kraft eines integrativen öffentlichrechtlichen Zugriffs - Gang der Untersuchung - 2. Die Rezeption des Hirntodkonzepts durch die Straf- und Grundrechtslehre: Die Rezeption des Hirntodkonzepts. Versuch einer Rekonstruktion - Rezeption des Hirntodkonzepts in der Straf- und Grundrechtslehre - Das Hirntodkonzept im Spiegel nichtrechtswissenschaftlicher Äußerungen - Kennzeichen der Rezeptionsgeschichte des Hirntodkonzepts - 3. Grundrechtliche Kritik der Hirntodkonzeption: Hinführung - Die rechtserkenntnistheoretisch grundlegende Unterscheidung von Todesbegriff, Todeskriterium und Todesfeststellung - Zur Normativität des Lebensgrundrechts (Art. 2 II 1 GG): Prinzipielle Probleme der Grundrechtskonkretisierung (Grundrechtsauslegung) - Kritik der Hirntodkonzeption aus grundrechtlicher Sicht - Die Maßstäblichkeit der grundrechtlichen Kritik der Hirntodkonzeption für den Strafrechtsschutz am Ende menschlichen Lebens - Lebensgrundrechtlich angemessene Todeskriterien im Strafrecht - Grundrechtsorientierte Auslegung der §§ 212 I, 216 StGB: die Entnahme lebenswichtiger Organe zu Transplantationszwecken beim lebenden Hirntoten - Hirntod und Transplantationsgesetz - 4. Zusammenfassung und Ausblick - Literaturverzeichnis - Sachregister

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783428097272
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 99001 A. 1. Auflage
    • Features Dissertationsschrift
    • Größe H233mm x B157mm x T26mm
    • Jahr 1999
    • EAN 9783428097272
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-428-09727-2
    • Veröffentlichung 08.10.1999
    • Titel Lebensschutz am Lebensende.
    • Autor Stephan Rixen
    • Untertitel Das Grundrecht auf Leben und die Hirntodkonzeption. Zugleich ein Beitrag zur Autonomie rechtlicher Begriffsbildung.
    • Gewicht 712g
    • Herausgeber Duncker & Humblot
    • Anzahl Seiten 471
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Strafrecht

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